Gemeinde Schnelldorf verschärft die Auswahl ihrer Mittel

Schnelldorf. Der Schnelldorfer Gemeinderat fasste mehrheitlich den Beschluss, bezüglich des geplanten Baugebiets „Im Stiegelfeld“ in Oberampfrach in ein Enteignungsverfahren einzusteigen. Seit Jahren gibt es dort wegen der geplanten Ausweisung eines kleinen Wohnbaugebietes Differenzen mit in der Nähe ansässigen Anwohnern.

Mehrere Familien würden dort seit Jahren darauf warten, ihren Wunsch nach einem Eigenheim zu verwirklichen, wie es jüngst im Gemeinderat hieß. Die Erschließung des Baugebiets scheiterte bislang an einer Fläche von rund 300 Quadratmetern, welche nicht an die Gemeinde Schnelldorf veräußert wird. Trotz mehrerer Verhandlungsversuche konnte keine Einigung erzielt werden. Ebenso wenig wurde das Angebot auf ein freiwilliges Umlegeverfahren angenommen, so die Kommune. Grundsätzlich sei jetzt eine Enteignung zur Herstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche möglich, wie eine fachliche Rechtsauskunft ergeben hätte, so Bürgermeisterin Christine Freier. Weil das Gremium klar hinter dem Baugebiet „Stiegelfeld“ steht, war es die einhellige Meinung,  dass man sich dem Willen Einzelner nicht beugen dürfe und das Interesse Bauwilliger höher zu bewerten sei. Eine Einstellung der Planungen würde zu einem „sterbenden Dorf“ führen, wie es hieß. Bürgermeisterin Christine Freier hatte vor der jetzigen Abstimmung noch ergänzt, dass die bereits entstanden und noch entstehenden Kosten zu höheren Grundstückspreisen führen würden. Zudem stelle sich die Frage, ob ein Enteignungsverfahren dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Prinzip, für das Allgemeinwohl zu agieren, vor Gericht standhalten würde. Trotzdem fand sich jetzt eine Mehrheit für ein aufwändiges Enteignungsverfahren.                                                                                                HM

 

Um hier in Oberampfrach ein Wohnbaugebiet zu verwirklichen, will die Gemeinde Schnelldorf jetzt ein Enteignungsverfahren anstrengen. Foto: Heinz Meyer

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