Gemeinde Schnelldorf verlässt Zweckverband Interfranken

SCHNELLDORF. Hinsichtlich der Ausstiegsverhandlungen der Gemeinde Schnelldorf aus dem Zweckverband Interfranken lehnt der örtliche Gemeinderat die vom kommunalen Zusammenschluss formulierte Forderung auf Übernahme der gesamten Honorarkosten für einen Grundstücksgutachter zur Bewertung der Interfranken-Grundstücke ab.

Dieser Tagesordnungspunkt war auf Antrag eines Gemeinderatsmitgliedes von der nicht öffentlichen Sitzung im September auf den öffentlichen Teil der Tagesordnung in der Oktobersitzung verlegt worden. Der Austritt der Gemeinde Schnelldorf aus dem Zweckverband war am 8. Juni dieses Jahres mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 im Gremium beschlossen worden, nachdem ein erstes Austrittsgesuch im Jahre 2016 gescheitert war.

Das erneute Kündigungsschreiben war am 22. Juni 2017 fristgerecht an den Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Karl Beck aus Wörnitz, übergeben worden, wie Bürgermeisterin Christine Freier betonte. Für die Schlichtungsstelle im Ansbacher Landratsamt sei eine Begründung der über die eigentliche Vermögensauseinandersetzung hinausgehenden Forderungen (so genannte „austrittsbedingte Kosten“) unter Nennung der Rechtsgrundlage erforderlich.

Unter diesen Rahmenbedingungen wäre die Kommunalaufsicht bereit, eine Einigung zwischen dem Zweckverband und der Kommune fachlich zu begleiten. Die Ansbacher Behörde sei aber auch der Meinung, dass eine Begründung der Ansprüche primär Aufgabe derjenigen Partei sei, welche die Forderung erhebt. Dies wäre der Zweckverband Interfranken.

Im Bürgermeisterausschuss sei darüber hinaus Mitte Juli dieses Jahres beschlossen worden, die weiteren Verhandlungen davon abhängig zu machen, ob sich die Gemeinde Schnelldorf

im Vorfeld bereit erkläre, die gesamten Kosten für die Grundstücksbewertung zu übernehmen. Rücksprachen mit dem Landratsamt und mit einem Rechtsanwaltsbüro hätten inzwischen ergeben, dass diese Forderung rechtlich nicht haltbar sei, so Freier weiter.

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Die bisherigen Verhandlungen liesen nicht darauf schließen, dass der Zweckverband an der Erzielung einer Einigung in der Vermögensauseinandersetzung wirklich interessiert sei. Auf

der Grundlage dieses Sachverhaltes empfahl die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat, auf diese Forderung nicht einzugehen und die Kosten für den Sachverständigen im Vorfeld nicht zu übernehmen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag mit 14:1 Stimmen bei einer Gegenstimme von Wolfgang Brück (CSU).

Bild: Die Gemeinde Schnelldorf möchte aus den Planungen am Autobahnkreuz

aussteigen. Dies gestaltet sich jedoch schwieriger als gedacht.

 

Foto: Meyer

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