„Einführungsseminar Betreuungsrecht“ für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vollmachtnehmer und interessierte Bürger

TAUBERBISCHOFSHEIM (RED). Rechtliche Betreuung von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die persönlichen Einsatz und hohe soziale Kompetenz erfordert.

Am Donnerstag, 07. März 2024 findet von 16.00 bis ca. 18.00 Uhr das „Einführungsseminar Betreuungsrecht“ im „Mittendrin“ der Lebenshilfe, Hauptstraße 43a in Tauberbischofsheim statt. Veranstalter sind der Betreuungsverein der Lebenshilfe im Main-Tauber-Kreis in Zusammenarbeit mit der örtlichen Betreuungsbehörde.

Das Seminar richtet sich an Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis, die in Erwägung ziehen, eine Betreuung zu übernehmen, die bereits Betreuungen ausüben, als Familienangehörige davon betroffen sind oder für Menschen die allgemein an diesem Thema interessiert sind.

Schwerpunkte dieser Veranstaltung ist das Thema „Aufgaben und Pflichten“ des ehrenamtlichen Betreuers oder Vollmachtnehmers. Vermittelt wird Basiswissen des neuen Betreuungsrechts sowie notwendigen Kenntnisse und Aufgaben bei Übernahme einer Betreuung oder Vorsorgevollmacht.

Die aufgrund des seit 01.01.2023 geltenden Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) wesentliche erweiterten Unterstützungsmöglichkeiten für Bevollmächtigte und ehrenamtliche rechtliche Betreuer durch den Betreuungsverein werden ebenso aufgezeigt, wie Probleme und Lösungsmöglichkeiten aus der Praxis.

Um telefonische Anmeldung bis 01.03.2024 unter 09341/1568 (Betreuungsverein) wird gebeten.

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