BAD MERGENTHEIM (RED). Im Zuge der Kommunalwahl am 9. Juni dieses Jahres werden in Bad Mergentheim der Gemeinderat sowie alle Ortschaftsräte neu gewählt. Dazu können Parteien und Wählervereinigungen ihre Kandidaten-Listen bei der Stadt einreichen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Wahlvorschläge ab Samstag, 10. Februar, abgegeben werden können. Sie müssen bis spätestens Gründonnerstag, 28. März, 18 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingegangen sein. Zudem ist die so genannte „unechte Teilortswahl“ zu beachten. Das bedeutet beispielsweise bei der Neuwahl der insgesamt 29 Mitglieder des Gemeinderates, dass die Kandidatinnen und Kandidaten einem der fünf Wohnbezirke zugeordnet werden müssen.
Bei den Ortschaftsräten beträgt die Zahl der Mitglieder zwischen 7 und 11 (je nach Größe des Stadtteils). Dafür werden ebenfalls separate Listen aufgestellt. Eine Besonderheit gibt es bei den Ortschaftsrats-Wahlen in Rot und Stuppach, wo für die zugehörigen Weiler Dörtel, Schönbühl, Lillstadt und Lustbronn jeweils separate Wohnbezirke mit eigenen Wahlvorschlägen zu berücksichtigen sind. Der Gemeinderat wie auch die Ortschaftsräte werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Listen für die Wahl dieser Gremien können Parteien oder Wählervereinigungen aufstellen. Sie alle müssen dabei eine Reihe von formalen Vorgaben beachten. Parteien und Wählervereinigungen, die bisher nicht in den Gremien oder aber im Landtag von Baden-Württemberg vertreten sind, benötigen zudem eine Mindest-Anzahl so genannter Unterstützungs-Unterschriften auf amtlichen Formblättern, um zur Wahl zugelassen zu werden.
Welche Vorgaben zu beachten sind, wie viele Personen welche Liste umfassen darf sowie eine Reihe von weiteren Informationen hat die Verwaltung in der so genannten „Öffentlichen Wahlbekanntmachung“ zusammengestellt. Das zwölfseitige Dokument kann im Internet unter www.bad-mergentheim.de eingesehen und heruntergeladen werden, außerdem können Interessierte einen Ausdruck beim Wahlamt anfordern. In der Bekanntmachung finden sich auch alle Informationen dazu, wer wählbar ist und wer wählen darf.
Ansprechpartner für alle Unterlagen, relevanten Vordrucke sowie Auskünfte zur Wahl ist das Hauptamt der Stadtverwaltung, das telefonisch unter 07931 57-1000 oder 57-1002 zu erreichen ist. Adressat für alle Wahlvorschläge ist der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Jürgen Friedrich, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim.