Testzentrum Walldürn nimmt Betrieb auf

Terminvereinbarung für das Corona-Testzentrum im „Haus der offenen Tür“ nun möglich

(pmd) Walldürn. Das von der Stadt Walldürn eingerichtete COVID-19 – Schnelltestzentrum im „Haus der offenen Tür“, Schachleiterstraße 27e in Walldürn, nimmt am kommenden Montag, 15.03.2021, seinen Betrieb auf. Die Öffnungszeiten sind vorerst montags und mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr und dienstags und donnerstags von 18:00 und 21:00 Uhr. Bei entsprechendem Bedarf werden diese ausgeweitet. Für den Ostersamstag, 03.04.2021 ist zudem eine größere Testaktion geplant.

Im Auftrag der Stadtverwaltung Walldürn wird die Teststation vom Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband Buchen in Zusammenarbeit mit dem Ortsverein Walldürn betrieben. Das DRK zeichnet sich auch für die Terminvergabe verantwortlich. Termine können über das Internet unter der Adresse www.schnelltest.drk-kv-buchen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 06281 5222-35 vereinbart werden. Vorrangig anspruchsberechtigt ist aktuell das Personal aus Schulen und Kindergärten mit einem Berechtigungsnachweis des Arbeitgebers. Beim Testtermin ist ein gültiges Ausweisdokument sowie der Berechtigungsschein vorzulegen.

Weitere Personengruppen können sich auch ohne Berechtigungsnachweis zweimal wöchentlich testen lassen. So zum Beispiel pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren und Angehörige von Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf nach einer Corona-Infektion. Die betroffene oder pflegende Person muss den Wohnsitz in Walldürn haben. Ebenso können sich Personen mit Arbeits- oder Wohnort Walldürn testen lassen, die eine erhöhtes Expositionsrisiko haben. Dazu zählen insbesondere Beschäftigte in der Kinder- und Jugendarbeit, Polizei- und Justizbedienstete sowie Beschäftigte im öffentlichen Verkehr und Flüchtlingsunterkünften. Gleichermaßen Bedienstete der öffentlichen Verwaltung mit kundenintensiven Bereichen.

Walldürner Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern können sich ebenfalls zweimal wöchentlich testen lassen. Schülerinnen und Schüler, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen, um getestet zu werden. Alle weiteren Walldürner Einwohner können sich einmal wöchentlich testen lassen. Personen mit akuten Krankheitssymptomen werden nicht getestet. Für Personen die als Kontaktperson von Infizierten gelten ist ebenfalls kein Test möglich. Die Bevölkerung wird gebeten beim Testtermin die Terminbestätigung sowie ein gültiges Ausweisdokument und ggf. eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder einen Schülerausweis vorzulegen.

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