Fördermöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen

Bewerbungsrunde des Programms „Spitze auf dem Land!“ bis 30. September

Main-Tauber-Kreis. Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als einer der wirtschaftlich stärksten Regionen in Europa. Der zunehmende globale Wettbewerb erfordert jedoch weiter dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen. Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird in der Förderperiode 2014 bis 2020 zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Unternehmen können sich bis zum 30. September für die aktuelle Ausschreibungsrunde bewerben.

Mit dem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung einer Technologieführerschaft aufweisen.

Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Bezuschusst werden umfassende Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung auf Aufnahme in die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen beim Regierungspräsidium. Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung trifft das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Die Ausschreibung zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/laendlichen-raum-staerken/efre/spitze-auf-dem-land/ abrufbar.

Weitere Informationen sind bei der Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-5809, E-Mail wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de oder im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft erhältlich.

 

Quelle Titelbild: www.bad-mergentheim.de

    Related Posts

    Für einen guten Start in das Leben: Frisch gebackene Eltern erhalten neu aufgelegtes Willkommenspaket
    Die Geschichte des Klosters im Postkartenformat
    Neubau der Straßenmeisterei in Külsheim wird eröffnet