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Main-Tauber-Kreis. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet einen neuen Service an: Für eine Belehrung für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln beim Gesundheitsamt können nun online Termine vereinbart werden.

Mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind am 1. Januar 2001 weitreichende Änderungen bei der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie bei der Früherkennung von Infektionen und der Verhinderung ihrer Weiterverbreitung in Kraft getreten.

Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 IfSG bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben, wenn sie im Besitz einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes (§ 43 Abs. 1 IfSG) sind, welche am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein darf.

Ein bereits vorhandenes Zeugnis nach § 18 Bundes-Seuchenschutzgesetz gilt als Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Wer bereits über ein solches Gesundheitszeugnis verfügt, muss an keiner Belehrung teilnehmen.

Vor der Belehrung ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, erforderlich. Die Kosten für die Belehrung nach § 43 IfSG belaufen sich derzeit auf 35 Euro. Bei Minderjährigen ist eine Erklärung der Erziehungsberechtigten gemäß § 43 Abs. 1 IfSG erforderlich.

Die Belehrungen finden einmal wöchentlich am Donnerstag um 15.45 Uhr im Schulungsraum des Gesundheitsamtes in Tauberbischofsheim statt. Bei der speziellen Belehrung für Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen alle 14 Tage um 14.15 Uhr in Tauberbischofsheim muss ein Dolmetscher mitgebracht werden. In Bad Mergentheim findet die Belehrung ebenfalls alle 14 Tage am Mittwoch um 8.45 Uhr statt.

Nach erfolgter Belehrung müssen die Teilnehmer noch schriftlich erklären, dass bei ihnen keine Tatsachen für ein Beschäftigungsverbot bekannt sind. Danach erhalten sie ein Nachweisheft über die Teilnahme, in dem auch die wichtigsten Inhalte der Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nochmals dargestellt sind.

Nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre hat der jeweilige Arbeitgeber die Personen, die eine in § 42 Abs. 1 IfSG bezeichnete Tätigkeit ausüben, zu belehren und die Teilnahme an der Nachbelehrung zu dokumentieren. INFO

Der direkte Link zur Online-Anmeldung ist www.main-tauber-kreis.de/belehrung-infektionsschutzgesetz.

Stuttgart/Main-Tauber-Kreis. „Mit dem Landespreis will das Land mutige Gründerinnen und Gründer auszeichnen, die sich – trotz der derzeit äußerst guten wirtschaftlichen Lage – an die wahrlich nicht risikolose Selbstständigkeit gewagt haben. Prämiert werden dabei junge Firmenchefinnen und -chefs, die nicht nur durch ihre Leistungsstärke überzeugen und sich mit ihren Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt behaupten, sondern die mit einem nachhaltigen und verantwortungsbewussten Engagement auch zur Gestaltung unseres Landes beitragen“, so der Landtagsabgeordnete Dr. Wolfgang Reinhart anlässlich der Ausschreibung des Landespreises. Bereits zum zwölften Mal schreiben die Landesregierung und die L-Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Gesucht werden dabei Unternehmerinnen und Unternehmer, die Leistungsstärke mit nachhaltigem Engagement verbinden.

Reinhart selbst ist Mitglied im Verwaltungsrat der L-Bank und Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Baden-Württemberg. „Baden-Württembergs Unternehmerinnen und Unternehmer sind Vorbilder. Sie wollen Verantwortung übernehmen, sich verwirklichen und Erfolg haben. Sie erkennen Marktlücken und gründen mutig ihre eigene Firma“, so Reinhart. Wertvoll sind junge Unternehmer aber auch, da sie oftmals auch bestehende mittelständische Betriebe, innerhalb und außerhalb der Familie übernehmen. So machen sie das Land fit für die Zukunft. „Diese Unternehmerpersönlichkeiten sind Säulen der Integration und Identifikation, aber vor allem auch elementare Tempomacherinnen und Tempomacher unserer Wirtschaftskraft“, lobt auch Ministerpräsident Kretschmann anlässlich der gemeinsamen Auslobung des Landespreises.

Um diese Gestalterinnen und Gestalter zu würdigen, schreiben Landesregierung und L-Bank in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal den Landespreis für junge Unternehmen aus. Gesucht werden wirtschaftlich erfolgreiche Firmen aus sämtlichen Branchen – aus Industrie, Handwerk, Handel und dem Dienstleistungssektor sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der freien Berufe, die durch verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln einen vorbildhaften Beitrag zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft leisten. Der Preis rückt die Leistungsstärke, Modernität und Kreativität junger baden-württembergischer Unternehmerinnen und Unternehmer – aber auch deren soziales und ökologisches Engagement – in den Mittelpunkt.

Bis zum 23. März 2018 können sich Unternehmerinnen und Unternehmer bewerben, die ihre Firma nach dem 1. Januar 2007 gegründet oder übernommen haben und mindestens zwei volle Bilanzjahre vorweisen können. Der Firmensitz muss sich in Baden-Württemberg befinden. Nach einer Vorauswahl präsentieren die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten im Sommer sich und ihr Unternehmenskonzept in zwei Runden vor einer Jury aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien.

Ein Einsatz, der sich lohnt: Die zehn besten Unternehmen werden am 8. November 2018 im Rahmen eines Festaktes im Neuen Schloss in Stuttgart unter anderen durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann geehrt. Die drei erst platzierten Unternehmen erhalten Geldpreise in Höhe 40.000 Euro (Platz 1), 30.000 Euro (Platz 2) und 20.000 Euro (Platz 3). Mit insgesamt 90.000 Euro ist der Landespreis einer der höchst dotierten und renommiertesten Unternehmerpreise in Deutschland. Mehr Informationen zum Landespreis und Bewerbungsunterlagen unter www.landespreis-information.de. pm