Zweiter Abschnitt der Fahrbahnsanierung

Königshofen. Im Anschluss an den ersten Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der B 292 in Königshofen folgt nunmehr der zweite Bauabschnitt zwischen der B 290 (Hauptstraße) und der K 2832, Abzweigung nach Lauda (Kasernenstraße). Von der Kasenenstraße kommend kann nur in Richtung Sachsenflur abgebogen werden und umgekehrt. Die Umstellung der Verkehrsregelung auf den zweiten Bauabschnitt ist am Montag, 30. April, im Laufe des Tages vorgesehen. Der Verkehr wird wie bisher umgeleitet.

Auswirkungen auf den Busverkehr

Die Buslinien 851 und 945 können aufgrund der Arbeiten die Haltestellen in Königshofen „B292/Eisenbahnstraße“ und „B292, Am Breitenstein“ nicht bedienen. Die Linie 851 kann außerdem folgende Haltestellen nicht bedienen: „Königshofen, Rathaus“, „Marbach, Abzw.“, „Lauda, Tauberbrücke/TauberCenter“ und „Lauda, Bachgasse“. Die Haltestelle i_Park Tauberfranken wird vorerst von beiden Linien mit Stichfahrten bedient. Je nach Entwicklung der Verkehrslage kann es zu weiteren Änderungen kommen. Mit Verspätungen im Busverkehr muss gerechnet werden. Die VerkehrsGesellschaft Main-Tauber verweist auch auf die möglichen alternativen Bahnverbindungen auf diesem Streckenabschnitt.

Über den dritten Bauabschnitt, voraussichtlicher Beginn am 14. Mai, wird gesondert berichtet werden.

 

Tauberbischofsheim. Zum zweiten Mal findet im Jugendhaus ein Samstagsevent mit dem Thema „Handlettering“ statt. Am Samstag, 21. April dreht sich von 14.30 Uhr bis 18 Uhr alles um das Thema „Muttertag“. Alle Jugendlichen ab 10 Jahren, die Spaß an der kreativen Gestaltung von Sprüchen und Glückwünschen haben, können gemeinsam mit Jugendhausleiterin Claudia John Sprüche und Geschenke zum Mutter- und Vatertag gestalten, Herzen und Kerzen beschriften („lettern“) und vieles mehr. Beim ersten Workshop konnten durch Verschiebung sowie eine Krankheitswelle nicht alle Interessierten dabei sein. Deshalb und wegen des überwältigenden Interesses der Teilnehmer gibt es nun den Fortsetzungsworkshop. Workshop Teil 1 ist nicht Voraussetzung für den zweiten Workshop. Um Anmeldung wird gebeten bei Jugendhausleiterin Claudia John unter 09341/ 95680 anzurufen. Der Handlettering-Workshop ist das letzte Samstags-Event vor der Sommerpause.

Tauberbischofsheim. Mathematik durchzieht alle Bereiche unseres Alltags. Man braucht sie nicht nur in bestimmten Situatio-nen, wie z. B. zum Addieren oder Multiplizieren. Vieles, was bereits kleine Kinder mit großer Begeiste-rung tun wie z. B. Türme bauen oder Dinge nach Farbe oder Form sortieren, fördert mathematische Kompetenzen und mathematisches Denken, auf dem die Schule aufbauen kann. Wie kann die Begeis-terung von Kindern für die Mathematik geweckt und gestärkt, wie die Entwicklung mathematischer Kom-petenzen früh gefördert werden? Diesen Fragen geht ein Vortrag mit Prof. Dr. Christiane Benz von der PH Karlsruhe zum Thema „Wie sich Kompetenz und Freude an Mathematik fördern lassen“ nach. Er findet am Montag, 23. April von 18:00 bis 20:00 Uhr in der aim-Akademie in Tauberbischofsheim statt.
Prof. Dr. Christiane Benz engagiert sich seit vielen Jahren in der Fortbildung für ErzieherInnen und Leh-rerInnen. Sie betreut in der Mitmachwerkstatt MiniMa in Karlsruhe Angebote für Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren. Entsprechend wird sie ihren Vortrag mit vielen Experimenten und Übungen anreichern, die die TeilnehmerInnen anschließend selbst in ihrem beruflichen Alltag mit Kindern umsetzen können. Der Vortrag richtet sich an ErzieherInnen in Kindertageseinrichtungen und im Hort sowie an Lehrkräfte in Grundschulen und GanztagsbetreuerInnen.
Die Teilnahme am Vortrag ist kostenlos. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Nähere Informationen finden Interessenten auf der aim-Homepage unter www.aim-akademie.org unter der Kursnummer 181640VTBE. Dort ist auch die online-Anmeldung möglich. Telefonische Anmeldungen nimmt der Teilnehmerservice der aim-Akademie unter 07131 39097-0 entgegen.
Fragen zum Vortrag beantwortet Margarete Schwab unter Tel.: 07131 39097-391 oder per E-Mail unter schwab@aim-akademie.org.

Main-Tauber-Kreis. Der Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V. informiert: Wer die verantwortungsvolle Tätigkeit einer Tagesmutter, eines Tagesvaters oder einer Kinderfrau ausüben möchte, erhält beim Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e. V. die erforderliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung. Zu einer Erstberatung über die Tätigkeit als Tagespflegeperson sind alle Interessierten eingeladen:

– am Mittwoch, 9. Mai, 09.00 – 10.30 Uhr in die Sprechstunde des Tageselternvereins im alten Rathaus Igersheim (Anmeldung ist erforderlich) oder

– am Mittwoch, 9. Mai, 11.00 – 12.30 Uhr in die Sprechstunde des Tageselternvereins im Rathaus Weikersheim (Anmeldung ist erforderlich) zu kommen.

Die Beratung ist unverbindlich und kostenlos. Interessierte können auch individuell einen Termin in der Geschäftsstelle vereinbaren. Der nächste Vorbereitungskurs für zukünftige Tagesmütter und Tagesväter findet im Herbst 2017 statt.

Fragen im Vorfeld beantworten Frau Erbis-Grießl und Frau Büttner-Roth, pädagogische Mitarbeiterinnen des Tageselternvereins.

Kontakt: Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e. V.

Bahnhofstraße 11, 97941 Tauberbischofsheim

Tel: 09341-897 82 89 und -897 53 31

E-Mail: info@tev-main-tauber.de

Internet: www.tev-main-tauber.de

 

 

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) schreibt auch für den Weinbau vor, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt und dieser Analysewert dann in der Düngebedarfsberechnung berücksichtigt wird. Die Stickstoffdüngung muss laut SchALVO innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse durchgeführt werden. Ansonsten ist eine erneute Probenahme nötig.

In Problemgebieten sind von Rebschlägen, die größer als fünf Ar sind, mindestens 15 Prozent zu beproben, bei Junganlagen bis zum zweiten Standjahr 30 Prozent dieser Schläge. Sind nur Rebschläge kleiner als fünf Ar vorhanden, müssen mindestens zwei Schläge beprobt werden. In Sanierungsgebieten sind bei Schlägen kleiner als fünf Ar die Hälfte aller Schläge mit gleichen Standortbedingungen zu beproben, Schläge größer als fünf Ar ausnahmslos.

Unabhängig von der SchALVO verlangt die Düngeverordnung, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen die im Boden verfügbaren Stickstoffvorräte zu ermitteln sind und zusätzlich eine Düngebedarfsberechnung durchzuführen ist. Mit den Untersuchungsattesten des Nitratinformationsdienstes (NID) können beide Forderungen erfüllt werden.

Wie bei allen Bodenproben für den Nitratinformationsdienst müssen die Proben nach dem Ziehen sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Bei unterbrochener Kühlkette kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse werden unbrauchbar. Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu.

Das Landwirtschaftsamt unterstützt den NID im Weinbau auch in diesem Jahr durch die Betreuung der beiden bekannten Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden Gerätschaften für die Probenahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen.

Die Sammelstellen sind für die Annahme der Bodenproben aus Rebland in Tauberbischofsheim und in Bad Mergentheim von Donnerstag, 12. April, bis Dienstag, 17. April, jeweils von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bodenproben können ausschließlich zu diesen Zeiten angenommen werden.

Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Der Nitratinformationsdienst in Baden-Württemberg wurde daher neu aufgestellt. Ab sofort ist die Teilnahme auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ unter www.duengung-bw.de möglich. Alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter dieser Adresse zu finden. Zusammen mit den Proben ist auch beim Online-Verfahren immer ein Erhebungsformular abzugeben, um die Zuordnung im Labor zu erleichtern.

Alte Formulare aus den Vorjahren dürfen 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Neue Erhebungsformulare für 2018 sind an den Sammelstellen oder direkt beim Landwirtschaftsamt in Bad Mergentheim erhältlich. Dort werden auch die passenden Klebeetiketten mit Barcodes zur Kennzeichnung der Proben separat ausgehändigt. Alternativ können die ausgedruckten Online-Formulare verwendet werden. In beiden Fällen sind sowohl die Erhebungsformulare als auch die Styroporkisten mit den Barcodeetiketten zu versehen.

Zusätzlich können an den Sammelstellen auch Wirtschaftsdüngerproben und Grunduntersuchungsproben abgegeben werden. Mitte Mai steht noch die Probeannahme im Maisanbau an. Hierfür werden die Öffnungszeiten der Annahmestellen zeitnah bekanntgegeben. Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Bad Mergentheim, Telefon 07931/4827-6328, -6316 oder -6324.

 

Main-Tauber-Kreis. Das bisher als Problemgebiet ausgewiesene Wasserschutzgebiet „Oberstetten Kühbergquelle“ (128-110) wurde mit Wirkung vom 1.Januar 2018 aufgrund der gestiegenen Nitratwerte im Grundwasser zum Sanierungsgebiet hochgestuft.

Für Sanierungsgebiete gelten zusätzliche Bestimmungen, insbesondere für das Einarbeiten von Begrünungspflanzen. Für die zusätzlichen Auflagen wird in Sanierungsgebieten ein zusätzlicher flächenbezogener Sonderausgleich gewährt.

Weitere Auskünfte zur Einstufung der Wasserschutzgebiete, zur Änderung der Bewirtschaftungsauflagen und den Ausgleichsleistungen erteilt das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis telefonisch unter den Telefonnummern 07931/4827 -6314, -6328, -6322.