Briefwahl in Bad Mergentheim online beantragen

Bad Mergentheim. Am 26. September wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt und in Bad Mergentheim erhalten die rund 17.000 Wahlberechtigten im Stadtgebiet dieser Tage ihre Wahlbenachrichtigung. Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies online tun.

Das Verteilen der Wahlbenachrichtigungen wird bis Sonntag, 5. September, abgeschlossen sein, teilt die Stadtverwaltung aktuell mit. Auf jeder Wahlbenachrichtigung das Wahllokal angegeben, in dem der oder die Wahlberechtigte wählen kann. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und so den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen beantragen. Die ist  inzwischen auch online möglich.

Die Stadt Bad Mergentheim bietet die Erfassung des Briefwahlantrages über die städtische Homepage www.bad-mergentheim.de an. Dazu einfach im Menüpunkt „Aktuelles“ auf die Rubrik „Wahlen“ klicken. In das Formular müssen unter anderem die Wahlbezirks- und Wählernummer aus der Wahlbenachrichtigung eingegeben werden sowie weitere persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, gegebenenfalls Versandanschrift). Diese Daten werden verschlüsselt in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Wenn die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der oder die  Wahlberechtigte automatisch einen Hinweis. Eine weitere Möglichkeit der Antragstellung besteht über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Über diesen QR-Code kann der Antrag auch mit mobilen Endgeräten gestellt werden. Wegen der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Briefwahl-Unterlagen kann sich die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen um einige Tage verzögern. Dafür bittet das Wahlamt der Stadt um Verständnis. Weiter weist es darauf hin, dass in die amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 276 Odenwald-Tauber in der oberen rechten Ecke eine Markierung in Form eines Loches eingestanzt ist. Diese ist neu, aber kein Grund zur Irritation. Hierbei handelt es sich um eine Orientierungshilfe für Menschen mit Sehbehinderung. Bei früheren Wahlen war zu diesem Zweck eine obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Bei Fragen zum Antragsverfahren können sich Wahlberechtigte an das Bürgeramt der Stadtverwaltung Bad Mergentheim, Telefon  07931/ 57-3307, 57-3308 oder 57-3309 wenden. stv

Bilduntertext: Kein Grund zur Irritation: Als Orientierungshilfe für Sehbehinderte sind alle Stimmzettel im Wahlkreis diesmal in der oberen Ecke gelocht. Fotonachweis: Stadt Bad Mergentheim