Dinkelsbühl (pm). Kunstminister Markus Blume gibt Fördermittel für Sanierung des mittelfränkischen Baudenkmals bekannt: „In Dinkelsbühl trifft schönstes fränkisches Lebensgefühl auf unser reiches kulturelles Erbe“.
Die Instandsetzung der Stadtmauer (Abschnitt Zwingermauer vom Segringer Tor bis zur ehemaligen Bastion im Kapuzinerweg 5) in Dinkelsbühl wird mit 1.076.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Markus Blume in München bekannt. „Hinter den vier Stadttoren Dinkelbühls beginnt eine Zeitreise in eine wundervolle Altstadt mit einzigartigem mittelalterlichem Flair: Kunstvolle Fassaden prächtiger Patrizierhäuser, malerische Gassen und Plätze – eingerahmt von der eindrucksvollen historischen Stadtmauer. In Din-kelsbühl trifft schönstes fränkisches Lebensgefühl auf unser reiches kulturelles Erbe. Ich freue mich, dass wir mit 1.076.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für die Sanierung der mittelalterlichen Stadtmauer zum Erhalt dieses außergewöhnlichen Ambientes beitragen können“, so Kunstminister Markus Blume bei der Übergabe der Förderzusage in München. Die ab 1370 entstandene Stadtmauer umschließt bis heute als geschlossener Bering die Altstadt Dinkelsbühls. Mit ihren zahlreichen, meist ebenfalls am Ende des 14. bzw. Anfang des 15. Jahrhunderts errichteten Türmen und den vier Stadttoren zeugt die Mauer eindrucksvoll von der reichsstädtischen Vergangenheit Dinkelsbühls und trägt zu deren einmaligem Stadtbild wesentlich bei. Als eine der umfangreichsten und besterhaltenen spätmittelalterlichen Stadtbefestigungsanlagen in Bayern stellt die Dinkelsbühler Stadtmauer ein Baudenkmal dar, das sowohl von herausragender bau- und stadtgeschichtlicher als auch nationaler Bedeutung ist. Die Maßnahme sieht eine Gesamtinstandsetzung der historischen Stadtmauer vor. Diese weist insbesondere Schäden durch eindringende Feuchtigkeit, Pflanzenbewuchs und die fortschreitende statische Überlastung durch Erddruck auf. Eigentümerin des Baudenkmals ist die Stadt Dinkelsbühl, vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.