Stallpflicht gilt auch für Hobby-Geflügelhaltungen

Main-Tauber-Kreis. Die Stallpflicht für Geflügel gilt seit Samstag auch im Main-Tauber-Kreis. Sie ist eine von mehreren Maßnahmen, um eine Ansteckung von Hausgeflügel durch Wildvögel mit der so genannten Vogelgrippe zu vermeiden.

Gewerbliche Geflügelhalter haben bei den Biosicherheitsmaßnahmen ohnehin hohe Standards. Hygiene-Schleusen gehören ebenso dazu wie betriebseigene Kleidung mit entsprechender Reinigung und Desinfektion sowie die Einschränkung des Besucherverkehrs auf das absolute Mindestmaß. Wo das Geflügel normalerweise im Freien gehalten wird, kann auch die jetzt vorgeschriebene Aufstallung problemlos umgesetzt werden.

„Probleme bereiten den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten aber die vielen kleinen Hobbygeflügelhalter. Sie fühlen sich in der Mehrzahl von den jetzt per Allgemeinverfügung erlassenen Maßnahmen offenbar nicht angesprochen“, erklärt Dr. Horst Schöntag, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Bei ersten Kontrollen durch das Veterinäramt gaben diese Geflügelhalter oft an, von der Allgemeinverfügung noch nichts gehört zu haben. Noch häufiger waren sie jedoch der Meinung, dass „von ihren paar Hühnern doch keine Gefahr ausgehen kann“. Richtig ist das Gegenteil: Auch kleine Haltungen können bei einem Befall mit Vogelgrippe zu einer rasanten Ausbreitung der Tierseuche beitragen.

„Diesen Geflügelhaltern ist offensichtlich nicht bewusst, welche Konsequenzen ihr rechtswidriges Verhalten haben kann“, erklärt Dr. Schöntag. „Seuchenausbrüche egal welcher Art in Nutztierbeständen haben für alle Nutztierhalter, für die ihre Tiere die Erwerbsbasis darstellen, verheerende wirtschaftliche, existenzbedrohende Folgen. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte des Veterinäramtes werden daher in nächster Zeit verschärft die Einhaltung der Stallpflicht kontrollieren.“ Uneinsichtigen Geflügelhaltern droht dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Stallpflicht gilt ausnahmslos für alle Halter von Geflügel, von der kleinen Hobbyhaltung mit wenigen Tieren bis hin zum Großbetrieb.

Auch Landrat Frank appelliert an alle Geflügelhalter, die Stallpflicht zu beachten: „Wer gegen die Regelungen verstößt, nimmt eine Ausbreitung der Vogelgrippe in Kauf. Er gefährdet auch die Tierbestände aller anderen Halter und damit deren berufliche Existenz.“

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Stallpflicht für Geflügel, Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Vogelgrippe und Hygieneregeln insbesondere für kleine Geflügelhaltungen können unter www.main-tauber-kreis.de/veterinaeramt abgerufen werden. lra

 

 

 

 

 

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