Sonderveröffentlichung: Planen – Bauen – Wohnen

THEMA MIETNEBENKOSTEN
Mit professionellem Messdienstleister Probleme vermeiden

RED. Auch das beste Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter kann bei Streitigkeiten über die Heiz- und Nebenkostenabrechnung leicht ins Wanken geraten. Gerade da durch die exorbitant gestiegenen Lebenshaltungskosten davon auszugehen ist, dass jegliche Zahlungsansprüche zukünftig noch genauer hinterfragt werden. Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung kann nicht nur für den Mieter ein wahres Übel sein, sondern sie hält auch für den Vermieter einige Fallstricke bereit. Denn werden hier Fehler gemacht, kann es sogar dazu führen, dass der Vermieter seinen Anspruch verliert und keine Nachzahlung mehr verlangen kann. Daher sollte die Heiz- und Nebenkostenabrechnung immer sehr sorgfältig erstellt werden. Insbesondere im Streitfall ist es für den Vermieter elementar, darlegen zu können, dass die Abrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Abrechnung muss beispielsweise gewisse Angaben zwingend enthalten; hier sind Vereinbarungen im Mietvertrag sowie die Unterscheidung zwischen einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch den Mieter zu unterscheiden und zu berücksichtigen und der entsprechende Umlageschlüssel zu wählen, der dem Verbrauch/ der Verursachung Rechnung trägt. Oftmals scheuen vor allem Eigentümer kleiner Wohneinheiten die vermeintlich hohen Kosten und den Aufwand zur Beauftragung eines professionellen Messdienstleisters. Diese Sorge ist jedoch bei Auswahl seriöser und kompetenter Messdienstleister unbegründet. Zudem nehmen die Dienstleister neben der Ablesung und Abrechnungserstellung weitere Tätigkeiten, die für eine rechtskonforme Abrechnung unabdingbar sind, wahr. Sie überwachen die Eichgültigkeit eingesetzter Messgeräte, bieten einen etwaigen Austausch vorhandener Geräte an, statten die Wohneinheiten mit der notwendigen Anzahl an Rauchwarnmeldern aus und warten diese jährlich. Auch die Erstellung von Energieausweisen sowie Legionellenuntersuchungen gemäß der Trinkwasserverordnung gehören zum Portfolio einiger Anbieter. Nicht zu unterschätzen ist die rechtskonforme Ausstattung und Umrüstung der Messgeräte in den Immobilien, um der 2018 novellierten EU-Energieeffizienz-Richtlinie gerecht zu werden. Es gibt eine Vielzahl an Dienstleistern in dieser Branche, die teilweise bundesweit tätig sind. Wer sich einen kundenorientierten und auf seine Anforderungen angepassten Service wünscht, ist gut beraten auf regionale Messdienstleister zu setzen.

Diese Unternehmen sind in der Printausgabe dabei:

Brunnenbau Sperl GmbH & Co. KG www.brunnenbau-sperl.de info@brunnenbau-sperl.de https://www.facebook.com/Brunnenbau.Sperl.GmbH.u.Co.KG/
Zimmermann Dach- und Wandsysteme GmbH & Co. KG www.zimmermann-trapezblech.de info@zimmermann-trapezblech.de https://www.facebook.com/zimmermann.dachundwand/?locale=de_DE
SÜD-FENSTERWERK GmbH & Co. Betriebs-KG www.kneer-suedfenster.de karriere@suedfenster.de https://www.facebook.com/KneerSuedfenster/
WEDA GmbH www.weda-bedachungen.de info@weda-bedachungen.de https://www.facebook.com/people/Weda-GmbH-Meisterbetrieb-des-Dachdecker-und-Malerhandwerks/100063995381929/
Mess- und Abrechnugnsservice Sylvia Overhage www.messundabrechnungsservice.de  info@messundabrechnungsservice.de  https://www.facebook.com/people/Heizkostenabrechnung-Mess-u-Abrechnungsservice/100076324992838/

 

 

 

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