Stuttgart / Tauberbischofsheim / Main-Tauber-Kreis. Das Land Baden-Württemberg hat die Antragsfrist des Förderprogramms für mobile Raumluftfilter und Kohlenstoffdioxid-Sensoren in Schulen und Kindertageseinrichtungen bis zum 18. März verlängert. „Der zusätzliche Meldezeitraum wurde eingerichtet, um gewappnet zu sein, falls die Nachfrage auch wegen Omikron nochmal anzieht“, erklärt Landtagsvizepräsident Professor Dr. Wolfgang Reinhart. Zugleich appelliert er an die Träger entsprechender Einrichtungen auch im Main-Tauber-Kreis, die noch verbleibende Fördermöglichkeit zu nutzen. Eigentlich war die Antragsfrist für mobile Raumluftfilter und Kohlenstoffdioxid-Sensoren am 20. Dezember 2021 ausgelaufen, sie wurde nach der Beschlussfassung durch den Ministerrat und der Anpassung der Förderrichtlinie jedoch verlängernd auf den 18. März 2022 terminiert. „Träger, die nun noch an der Landes- und Bundesförderung partizipieren wollen, können also bis dahin weitere Meldungen abgeben“, unterstreicht Wolfgang Reinhart mit dem zusätzlichen Hinweis, dass das Bezuschussungsvolumen noch längst nicht ausgeschöpft sei und daher bislang reichlich Fördermittel zur Verfügung stünden. Außerdem habe der Bund bereits Ende Dezember 2021 mitgeteilt, dass die Fristen für die Mittelbindung und die Auszahlung der Bundesmittel ebenfalls um drei Monate verlängert werden können. Damit werde die Förderrichtlinie des Landes auch an die geänderten terminlichen Vorgaben des Bundes angepasst. Das Land Baden-Württemberg stellt für die Förderung insgesamt 70 Millionen Euro bereit, von denen bis Ende des vergangenen Jahres etwa 51,5 Millionen Euro durch Meldungen der Träger belegt waren. Hinzu kommen 26,1 Millionen Euro an Bundesförderung, von denen ungefähr 16,1 Millionen Euro für die Förderung verplant sind. „Somit sind über die Förderung des Landes noch etwa 18,5 Millionen Euro und über die Förderung des Bundes noch ungefähr zehn Millionen Euro an Mitteln verfügbar“, betont der Landtagsvizepräsident. Die Beschaffung mobiler Raumluftfiltergeräte für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Kindertageseinrichtungen oder Schulen bei Kindern bis zu zwölf Jahren wird vom Bund mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt bis zu 5.000 Euro pro Gerät bezuschusst. Beteiligt sich der Bund an der Förderung, so belaufen die Landesförderung und der Eigenanteil der Träger noch jeweils 25 Prozent – die Förderung von Land und Bund ist damit auf die maximal 3.750 Euro je Gerät begrenzt. Die Anschaffung mobiler Raumluftgeräte für eingeschränkt belüftbare Räume in Schulen mit ausschließlich Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren sowie für nicht eingeschränkt belüftbare Räume in Kindertageseinrichtungen und in Schulen mit Kindern der Klassen 1 bis 6 werden vom Land mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis maximal 2.500 Euro pro Gerät gefördert, da hier eine Bundesförderung entfällt. Bei der Beschaffung von CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens trägt ebenfalls ausschließlich das Land 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Weitere Infos sind unter https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/luftfilter erhältlich.

 

Bilduntertext: Noch bis zum 18. März besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für mobilen Raumlüfter oder CO2-Sensoren in Schulen oder Kindergärten. Im Bild ein Beispiel für einen förderfähigen mobilen Raumlüfter an der Grundschule Süd der Stadt Lauda-Königshofen. Foto: Büro Reinhart / Peter D. Wagner