Förderung ausgeschrieben – Anträge ab sofort möglich
MAIN-TAUBER-KREIS (RED). Gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können sich ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre geplanten Naturschutzprojekte bewerben. Darauf weist MdL Professor Dr. Wolfgang Reinhart anlässlich der jüngst ausgeschriebenen Fördermöglichkeit seitens des Landes hin. „Insgesamt stehen dafür rund 2,5 Millionen Euro Ersatzzahlungen aus dem Jahr 2023 bereit“, berichtet der Landtagsvizepräsident und Wahlkreisabgeordnete.
Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Projektvorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Ersatzzahlungen sind Abgaben für nicht ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft und werden von der Stiftung Naturschutzfonds für praktische Maßnahmen beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege eingesetzt.
„Die Stiftung Naturschutzfonds ist eine wichtige Partnerin des Naturschutzes im Land. Sie ermöglicht, dass aus Ideen Aktionen werden“, betont Wolfgang Reinhart weiter. „Ich lade alle, die Verantwortung übernehmen und sich für den Schutz der Natur engagieren wollen, ein, dieses Angebot zu nutzen. Zugleich gilt mein Dank an dieser Stelle auch denjenigen, die sich bereits in Naturschutz-, Obst- und Gartenbau- sowie Landschafspflegevereinen in vielfältiger ökologischer Weise in unserer Heimat ehrenamtlich engagieren. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag, die Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenarten im Kreis und darüber hinaus zu verbessern, wofür der Naturschutzfonds des Landes gute Förderchancen bietet“, unterstreicht er.
Förderanträge können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Projekte konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und in dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen. Zudem ist für die geplanten Projekte eine fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung erforderlich.
Die Ausschreibung endet am 30. September 2024. Bei Antragstellung bis zum 1. Juli 2024 bei der Stiftung kann mit einer Bewilligung noch in diesem Jahr gerechnet werden, soweit Ersatzzahlungen verfügbar sind. Weitere Informationen sind unter https://stiftung-naturschutz-bw.de erhältlich.