Wertheim ist familienfreundlich – Familenpass jetzt beantragen

Familienpass bis Ende Januar beantragen

Wertheim (PM). Mit dem Familienpass setzt die Stadt Wertheim ein klares Signal für Familienfreundlichkeit. Das in der Region einmalige Förderinstrument entlastet vor allem Familien mit kleinem Einkommen und mit mehreren Kindern. Auf viele Angebote erhalten sie mit dem Familienpass eine Ermäßigung von 45 Prozent. Wer Anspruch auf den Familienpass der Stadt Wertheim hat, sollte ihn bis spätestens 31. Januar 2020 beantragen. Denn nur wenn der Familienpass im Januar ausgestellt wird, können die Vergünstigungen für das gesamte Jahr in Anspruch genommen werden.
Auch Familien mit ein oder zwei Kindern können einen Anspruch auf den Familienpass haben, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Alleinerziehende erhalten den Familienpass ohne Einkommensprüfung und unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Der Familienpass ist bares Geld wert. Er bietet eine Ermäßigung von 45 Prozent auf eine ganze Reihe von Benutzungsgebühren und Eintrittspreisen. Dazu zählen zum Beispiel die Elternbeiträge bei der Kinderbetreuung, die Gebühren der Städtischen Musikschule oder auch Eintrittspreise bei Veranstaltungen der Stadtbücherei.
Kosten der Schülerbeförderung können in Höhe von 20 Prozent bezuschusst werden. Anträge dafür müssen zum Schuljahresende, spätestens bis Oktober, gestellt werden.
Gesetzlich zustehende Leistungen, wie etwa Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket oder eventuelle Leistungen des Jugendamts zur Kinderbetreuung, müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Dies traf bislang Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Eine Neuerung gibt es hier durch das „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung.
Seit August 2019 können auch Leistungsempfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag von den Kinderbetreuungskosten befreit werden. Das bedeutet: Familien, die Anspruch auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Arbeitslosengeld 2 haben, können vorrangig einen Antrag auf Übernahme der vollen Gebühren beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis stellen. Ein zusätzlicher Vermerk auf dem ausgestellten Familienpass macht dies kenntlich.
Nach der aktuellen Regelung können den Familienpass erhalten:
* Familien mit drei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern, deren Einkommen bei drei Kindern 49.000 Euro, bei vier Kindern 52.000 Euro, bei fünf Kindern 55.000 Euro usw. nicht übersteigt.
* Familien, in deren Haushalt ein oder zwei Kinder leben, wenn deren Einkommen den jeweiligen Bedarf nach Sozialgesetzbuch (SGB) II/XII zuzüglich 20 Prozent nicht übersteigt.
* Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind, unabhängig vom Einkommen.
* Familien, in deren Haushalt ein schwerbehindertes Kind lebt (Grad der Behinderung 50 Prozent).
* Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe nach SGB II/XII (auch Heimbewohner).
* Personen, die Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten.
Zuständig für die Ausstellung des Familienpasses sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger-Service-Zentrums (BSZ) im Rathaus, Mühlenstraße 26, oder auf den Ortsverwaltungen und Gemeindesekretariate. Für die Ausstellung muss der jeweilige Einkommensnachweis vorgelegt werden. Das BSZ inklusive des Sozialbereichs ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Auch das Land Baden-Württemberg hat einen Familienpass. Dieser berechtigt zur ermäßigten, teils kostenfreien Nutzung von Einrichtungen des Landes. Diesen Pass können Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt einkommensunabhängig erhalten.
Weitere Informationen zum Familienpass gibt es beim Bürger-Service-Zentrum unter Telefon 09342/301-271 und -273.

 

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