Bei Trauerfeiern und Beerdigungen auf dem Tauberbischofsheimer Friedhof zwischen Hochhäuser Straße und Dr. Ulrich-Straße ist der Zugang nur über den Haupteingang (Dr.-Ulrich-Straße) möglich. Damit die Vorgaben der Corona-Verordnung und das Hygienekonzept besser eingehalten und kontrolliert werden können, bleiben die Seiteneingänge für Besucher geschlossen.
Die zulässige Personenzahl stellt man zur Zeit durch verteilte Kärtchen fest. Jeder Besucher bekommt beim Betreten des Friedhofes ein Kärtchen ausgehändigt. Wenn 30 Karten verteilt sind darf niemand mehr auf den Friedhof. Bis vor Kurzem waren noch 100 Trauergäste erlaubt. Doch aktuell greift die Notbremse.
Die zulässige Besucherzahl bei Beerdigungen ist Inzidenzabhängig
Durch das neue Infektionsschutzgesetz hat sich die Regelung der zulässigen Personenzahl bei Beerdigungen geändert. Neu ist, dass bei einer Inzidenz von über 100 die Notbremse greift und nur noch 30 Personen bei Beerdigungen und Trauerfeiern erlaubt sind. Da im Main-Tauber-Kreis der Inzidenzwert über 100 liegt, gilt die maximale Teilnehmerzahlt von 30 Personen in Tauberbischofsheim und den Stadtteilen. Während Trauerfeiern besteht zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einen Atemschutz (FFP2/KN95/N95) und die Trauergäste müssen ihre Kontaktdaten in Teilnehmerlisten eintragen.