Unbürokratische Lösungen bei Elternbeiträgen und städtischen Entgelten – Pressemitteilung

Nr. 23 / 27. März 2020

Unbürokratische Lösungen bei Elternbeiträgen und städtischen Entgelten

Pressemitteilung

die Landesregierung hat die vorübergehende Schließung aller Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie eines Großteils der Einrichtungen des öffentlichen Lebens im gesamten Land beschlossen. Diese Regelung ist aktuell bis Ende der Osterferien (19. April 2020) gültig.

Durch die Corona-Pandemie erleben Menschen in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Die Stadt Tauberbischofsheim möchte daher zu einer schnellen und unbürokratischen Entlastung der Mitmenschen – vor allem für Familien – beitragen.

Elternentgelte für die Betreuungsangebote an den Schulen

Die Abbuchung der Elternbeiträge wird für den Monat April 2020 vorerst ausgesetzt. Das bedeutet, dass bei Abbuchern die Beiträge, trotz vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat, nicht eingezogen werden. Selbstzahler werden gebeten, die Überweisung der Beiträge für den Monat April nicht zu veranlassen. Dies gilt auch für die Familien, deren Kinder eine Notbetreuung in ihrer Grundschule oder weiterführenden Schule (bis Klasse 6) im April besuchen werden.

Hier ist zu bedenken, dass für den Zeitraum 01.03.2020-16.03.2020 gegebenenfalls „Essengeld“ angefallen ist und dieses mit einer Fälligkeit zum 15.04.2020 wie gewohnt abgebucht wird.

Die Stadt Tauberbischofsheim gibt den Hinweis, dass es sich zunächst lediglich um eine Aussetzung der Zahlung handelt und noch kein Erlass des Elternbeitrags bedeutet. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden und hängt u. a. davon ab, ob die Kommunen staatliche Unterstützung in diesen Bereichen erhalten werden.

Entgelte für Krippen und Kindertagesstätten

Nach Abstimmung mit den Trägern der Betreuungseinrichtungen werden die katholischen und evangelischen Krippen und Kindertagesstätten sowie der Waldkindergarten den Elternbeitrag im April ebenfalls zunächst aussetzen und damit den landesweiten Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der 4-Kirchen-Konferenz folgen.

Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen ist hiermit nicht verbunden. Diese wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Mit in diese Reglung einbezogen wurden zunächst auch die Eltern und Personensorgeberechtigten, deren Kinder in einer Notgruppe betreut werden.

Richard-Trunk-Musikschule

Derzeit wird den Schülerinnen und Schülern unserer Musikschule, die Einzelunterricht erhalten, ein Online-Unterricht (via Skype) angeboten. Darüber hinaus wird derzeit intensiv geprüft, ob und ggf. wie die sonstigen Unterrichtsangebote (z. B. Gruppenunterricht, Musikalische Früherziehung) nachgeholt werden können. Bis zur endgültigen Klärung werden die Entgelte über die erteilten Einzugsermächtigungen weiterhin erhoben. Selbstverständlich wird auch hier in der nächsten Zeit eine Entscheidung über den endgültigen Umgang mit Unterrichtsausfällen zu treffen sein.

In den nächsten Wochen wird sich klären, wie es in den einzelnen Bereichen weiter gehen wird. In vielen Fällen erwarten wir landesweite einheitliche Regelungen für alle Städte und Gemeinden. Wir werden Sie hierüber zeitnah und umfassend informieren.

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