Runder Tisch Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Vertreter aus dem Main-Tauber und Hohenlohekreis treffen sich

 

Main-Tauber-Kreis. Nachdem im Frühjahr bereits der erste Runde Tisch Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) auf Einladung des Rechts- und Ordnungsamtes im Landratsamt Main-Tauber-Kreis stattfand, wurde dieser nun kürzlich fortgesetzt. Hierzu hatte erneut das Rechts- und Ordnungsamt eine ursprünglich als In-house-Seminar geplante Veranstaltung angeboten. Zahlreiche Vertreter diverser Stellen und Behörden waren vertreten. Dazu gehörten die Ortspolizeibehörden des Main-Tauber-Kreises und des Hohenlohekreises, die Unterbringungsbehörden der beiden Landkreise und der Großen Kreisstädte, Vertreter der Polizeireviere aus beiden Kreisen sowie des Neckar-Odenwald-Kreises, des Betreuungsgerichts, der Psychiatrie, der Caritas, der Gemeinnützigen Gesellschaft für offene Psychiatrie VOP gGmbH, des Gesundheitsamtes und der Betreuungsbehörde.

 

Das In-house-Seminar entwickelte sich rasch zu einer gelungenen Mischung aus Fortbildungsveranstaltung, Erfahrungsaustausch und Netzwerkarbeit. Die Erwartungen der Teilnehmer an die Veranstaltung waren so unterschiedlich wie die vertretenen Stellen, und doch konnte am Ende der Veranstaltung jeder neue und wichtige Impulse sowie Informationen mit zurück in den Büroalltag nehmen. Als Referent wurde – durch die Vermittlung der Unterbringungsbehörde Wertheim – Polizeioberrat Oliver Schönstedt von der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen gewonnen. Oliver Schönstedt zeigte sich überrascht, aber auch sehr erfreut über die Zusammensetzung der Teilnehmer „Solch einen breit aufgestellten Kreis treffe ich im Main-Tauber-Kreis zum ersten Mal an, behalten Sie dies unbedingt so bei“. Eine Fortsetzung wird es in jedem Fall geben, denn in diesem Aufgabenbereich sind die Vernetzung und die Sicherstellung des Informationsaustausches enorm wichtig.

 

„Bei einer Fortsetzung der Reihe soll dann der Teilnehmerkreis noch weiter ausgebaut und auch die betroffenen Stellen des Neckar-Odenwald-Kreises mit einbezogen werden. Denn ein großes und vor allen Dingen gut und reibungslos funktionierendes Netzwerk ist hier unverzichtbar“, sagt Katrin Hopfinger, Sachgebietsleiterin Gewerberecht, Staatsangehörigkeitswesen, Polizeirecht des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.

 

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz regelt seit dem 1. Oktober 2015 unter anderem die Unterbringung von Personen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind. Die Zuständigkeiten liegen beim so genannten ordentlichen Unterbringungsverfahren bei den Unteren Verwaltungsbehörden. Aber auch die Psychiatrien oder die Ortspolizeibehörden in Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugsdienst sind im Zusammenhang mit dem außerordentlichen Unterbringungsverfahren betroffen. Anders als die Bezeichnung außerordentlich vermuten lässt, wird in der Praxis dieses Verfahren wesentlich häufiger durchgeführt, denn das ordentliche Verfahren nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, um eine rechtskonforme und rechtsichere Umsetzung zu gewährleisten.

 

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