Die Übergangsfrist endet!- Wozu? Warum? Wie?

Rauchmelder sind etwa untertassengroß und werden idealerweise mittig an der Raumdecke montiert. Foto: pixabay.com

LANDKREIS ANSBACH. Die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Ansbach beantowrten die wichtigsten Fragen zum Thema Rauchmelder-Pflicht:
Sagt wer?
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Eigentümer über die Landesbauordnung, bis spätestens Ende des Jahres Rauchmelder anzubringen und zu warten.
Und wo?
In allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren müssen zwingend Rauchmelder angebracht werden!
Optimal wären zudem weitere Melder in Arbeitszimmern, Dachboden, Keller und sonstigen Aufenthaltsräumen, sind hier aber
keine Pflicht.
Warum nicht überall?
In Küchen, Badezimmern und Werkstätten entsteht sehr viel Dampf und/oder Staub. Dieser führt zu Fehlfunktionen und Fehlalarmen in Rauchmeldern. Es gibt sogar Plastikhauben, zum Abdecken der Rauchmelder, während Bohr- und Renovierungsarbeiten. In der Küche kann man alternativ einen Hitzemelder
anbringen, der auf schnell steigende Temperaturen reagiert.

Wer schläft, riecht nichts! Studien haben ergeben, dass der menschliche Geruchssinn im Tiefschlaf nicht funktioniert. Wir nehmen den beißenden Rauchgeruch nicht wahr. Bereits nach wenigen Atemzügen kann man in Ohnmacht fallen und an einer Rauchgasvergiftung sterben, noch bevor das Feuer einen erreicht.
Ein Brand kann innerhalb weniger Minuten eine ganze Wohnung komplett verrauchen, es zählt also jede Sekunde!
Und wenn ich den Melder nicht wahrnehmen kann?
Für Hörgeschädigte gibt es Warnmelder mit Licht- und Vibrations-funktion. Für Senioren und alle anderen, deren Reaktionsvermögen eingeschränkt ist, empfehlen sich vernetzte Rauchmelder – alarmiert einer, alarmieren alle zusammen! Eine weitere Besonderheit: Studien haben gezeigt, dass Kinder eventuell durch den Alarm nicht geweckt werden, weil sie das Signal nicht als Gefahr wahrnehmen. Schulen Sie Ihre Kinder und achten Sie im Falle eines Alarms besonders darauf.
Wer kontrolliert das?
Im Internet häufen sich Gerüchte, die Feuerwehren würden in die Wohnungen kommen, um die Einhaltung der Bestimmungen zu prüfen. Möglicherweise kam es zu Vorfällen von unseriösen Personen mit kriminellen Absichten. Die Feuerwehr kontrolliert nicht!
Im schlimmsten Fall erfolgt die Kontrolle erst nachträglich, wenn ein Mensch im Feuer ums Leben gekommen ist. Gerne unterstützt und berät die Feuerwehr vor Ort, insofern dies ausdrücklich gewünscht ist. Besuchen Sie dazu ihre örtliche Feuerwehrdienststel-le.
Weitergehende Informationen sind unter www.rauchmelder-lebensretter.de zu finden.

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