Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee: Stadtverwaltung informiert über Regelungen

Wertheim. Nach den milden Temperaturen der vergangenen Wochen hat der Winter nun wieder Einzug erhalten. Bei Kälte und Schnee müssen Haus- und Grundstücksbesitzer eine Reihe von Regelungen beachten. Auf die Räum- und Streupflichten weist die Stadtverwaltung hin.Wer ist für den Winterdienst verantwortlich? Die Räumpflicht für Gehwege ist durch Satzung auf die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer, also die Anlieger, übertragen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Anlieger wegen Gebrechlichkeit, Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist selbst zu räumen oder zu streuen. Er muss dann dafür Sorge tragen, dass jemand anderes – wie eine Fremdfirma, ein Nachbar oder Angehöriger – den Winterdienst übernimmt. Wie müssen Gehwege geräumt werden? Über die ganze Länge des Grundstücks müssen Gehwege, oder falls Gehwege nicht vorhanden sind, 80 Zentimeter am Rande der Fahrbahn so von Schnee und Eis freigehalten werden, dass ein gefahrloses Begehen möglich ist. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Der Schnee soll möglichst am Gehweg oder Fahrbahnrand gelagert werden. Keinesfalls darf Schnee von Gehwegen großflächig auf der Fahrbahn verteilt werden. Diese immer häufiger festzustellende Unsitte ist nicht zulässig und wird künftig mit einem Bußgeld geahndet. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen, Eisglätte, bei steilen oder abschüssigen Gehwegen, Treppen, Rampen sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten. Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Die ausführlichen Regelungen sind in der Streupflichtsatzung beschrieben. Die Satzung kann im Internet auf der Homepage der Stadt Wertheim abgerufen werden. Fragen dazu beantwortet bei der Stadtverwaltung Wertheim das Referat Öffentliche Ordnung unter Telefon 09342/301-251.

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