Stadt Bad Mergentheim startet Kampagne rund um die Fußgängerzone
Bad Mergentheim (RED). Unter dem Motto „Sei nicht fahrlässig, fahr‘ lässig!“ wirbt die Stadt Bad Mergentheim um die Rücksichtnahme von Radelnden und für ein besseres Miteinander von Fuß- und Radverkehr in der Innenstadt.
Damit greift das städtische Verkehrswesen eine Anregung aus Bürgerschaft und Gemeinderat auf. Immer wieder gab es Beschwerden, dass einzelne Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer beispielsweise in der Burgstraße zu schnell und mit zu wenig Umsicht unterwegs sind. Das provoziert Unfälle und ernsthafte Verletzungen. Mit den einprägsamen Mottos „Sei nicht fahrlässig, fahr‘ lässig“ und „Mach mit – fahr Schritt!“ werden Radelnde nun auf Plakaten an ausgewählten Standorten direkt angesprochen.
„Dabei geht es nicht darum, Radelnde aus der Innenstadt auszuschließen oder das Radfahren dort zu verbieten – das wollen und könnten wir als Teil des Fünf-Sterne-Radweges gar nicht und die Radtouristinnen und Radtouristen sind uns als Gäste sehr willkommen“, sagt Christian Völkel, Fachbereichsleiter Ordnung & Soziales. Auch die Bürgerschaft werde selbstverständlich zum umweltfreundlichen Radfahren ermuntert und solle nicht ausgebremst werden. „Dabei gibt es aber stark von Passantinnen und Passanten frequentierte Bereiche in der Innenstadt, in denen das Rasen oder das gefährliche Umkurven von Personen absolut tabu sind. Die Fußgänger sind in solchen Situationen die ‚schwächsten‘ Verkehrsteilnehmenden, auf die entsprechende Rücksicht zu nehmen ist“, so Christian Völkel. Er stellt dabei auch klar, dass in der Fußgängerzone das Fahrradfahren nur im Schritttempo erlaubt ist und Fußgänger Vorrang haben.
Die Plakat-Aktion ist zunächst für die laufende Hauptsaison vorgesehen, wo besonders viele Radelnde und Menschen zu Fuß in der Innenstadt unterwegs sind. Die Bildsprache ist bewusst positiv. „Aufeinander zu achten und insbesondere ältere Menschen oder Kinder nicht zu gefährden, sollte selbstverständlich sein – und für die meisten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist es das auch“, betont Laura Ernst, Sachgebietsleiterin Verkehrswesen. „Die anderen möchten wir noch einmal daran erinnern. Im Zweifel heißt der Appell einfach nur, ein wenig Tempo rauszunehmen und den Abstand zu vergrößern. Gerade die hinter dem Rücken heranfahrenden Räder sind für Fußgängerinnen und Fußgänger meist nicht zu hören und führen beim zu schnellen und zu nahen Vorbeifahren zu Schreckmomenten. “
Formal wäre eine Gefährdung des Fußverkehrs auch eine Ordnungswidrigkeit, die vom Ordnungsamt geahndet werden könnte, teilt die Stadtverwaltung abschließend mit. Und sie erinnert auch noch einmal daran, dass es in bestimmten Bereichen außerhalb der Radwege und Verkehrsstraßen auch Areale gebe, in denen das Radfahren tatsächlich nicht zulässig sei, beispielsweise in entsprechend beschilderten Parks.
Nicht per Beschilderung für das Radfahren freigegebene Gehwege müssen dabei von Kindern bis zum achten Lebensjahr und dürfen von Kindern bis zum 10. Lebensjahr befahren werden, Aufsichtspersonen ab 16 Jahren dürfen Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg dabei begleiten, so sieht es die Straßenverkehrsordnung vor. Allen anderen Radfahrenden ist die Benutzung der nicht freigegebenen Gehwege nicht erlaubt. Dies betrifft auch und besonders elektrische Scooter. stv
Bildunterschrift: Christian Völkel und Laura Ernst machen auf die neue Radkampagne in der Innenstadt aufmerksam.
Foto: Stadt Bad Mergentheim