Radelnde dürfen Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren

Neuregelung in Bad Mergentheim

Bad Mergentheim. Um den Radverkehr in Bad Mergentheim attraktiver und die Wege kürzer zu machen, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer in der Kurstadt jetzt viele Einbahnstraßen auch in der Gegenrichtung befahren. Diese so genannte „Freigabe der Einbahnstraßen“, die mit der entsprechenden Beschilderung einhergeht, hat das städtische Ordnungsamt auf den Weg gebracht. „Wir setzen damit ein Zeichen pro Radverkehr. Gerade die kurzen Alltagsstrecken sollen noch schneller und damit attraktiver werden. So lohnt es sich zusätzlich, auch mal aufs Auto zu verzichten“, sagt Ordnungsamtsleiter Christian Völkel. Die Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr habe sich in vielen Kommunen bereits als Gewinn für die Radelnden erwiesen und gelte auch unter Sicherheitsaspekten als unbedenklich. Gerade die Bad Mergentheimer Kernstadt ist geprägt von vielen Einbahnstraßen, in denen der Radverkehr sich bislang nur in gleicher Richtung mit dem Autoverkehr bewegen durfte. Das sorgt für Umwege – wenn man beispielsweise von der nördlichen in die südliche Stadt fahren will. Dann waren bislang weder Kirchstraße (nur für Fußgänger) noch Ledermarkt (Einbahnstraße) befahrbar. Mit der Öffnung des Ledermarktes geht’s von nun an deutlich schneller. Und auch diese Einbahnstraßen sind für den Radverkehr geöffnet worden: Bahnhofstraße, Gänsmarkt, Holzapfelgasse, Ochsengasse, Wettgasse sowie der südliche Teil der Härterichstraße bis zur Kreuzung Münzgasse. „Mit diesem Schritt erhoffen wir uns auch, dass in den Fußgängerzonen weniger Fahrrad gefahren wird und die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern vermieden wird“, erklärt Christian Völkel weiter. Die neue Regelung wird mit einem entsprechenden Hinweis direkt an den Einbahnstraßen-Schildern beschildert und ist somit offiziell gültig. Zu beachten ist eine wichtige Verkehrsregel: In den Einmündungen der Einbahnstraßen gilt auch bei umgekehrter Befahrung die Rechts-vor-Links-Regel – so wie in anderen Straßeneinmündungen auch, sofern keine gegenteilige Beschilderung vorhanden ist.

Für Radelnde sind beide Fahrtrichtungen möglich: Fachbereichsleiter Christian Völkel und Laura Ernst, Sachgebietsleiterin Verkehrswesen, geben die Einbahnstraßen der Stadt – so wie hier die Bahnhofstraße – dafür frei. (Bild: Stadt Bad Mergentheim)