Pressemitteilung des Main-Tauber-Kreis: Hilfe für Unternehmen in der Coronakrise

Bundesregierung kündigt weitere Nachbesserungen an

 

Um ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten während der Coronakrise zu decken, können Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der freien Berufe unter bestimmten Voraussetzungen Kredite und Soforthilfen erhalten. Alle notwendigen Informationen hat die Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises im Internet zusammengestellt.

Um schnelle Hilfe zu gewährleisten, hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu gewährleisten. Der KfW-Unternehmerkredit kann von Unternehmen beantragt werden, die bereits mehr als fünf Jahre am Markt sind. Hier liegt der Zinssatz zurzeit zwischen 1,00 und 2,12 Prozent. Auch junge Unternehmen und Startups können speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kredite beantragen.

Ab sofort steht auch das KfW-Sonderprogramm 2020 zur Verfügung. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Das Sonderprogramm steht gewerblichen Unternehmen jeder Größenordnung sowie den freien Berufen offen.

Die Bundesregierung arbeitet auch weiterhin an weiteren Nachbesserungen bei Hilfen für Unternehmen. Nach Auskunft eines örtlichen Kreditinstituts können die Kredite einfach beantragt und es kann mit schnellen Zusagen gerechnet werden. Die ersten Auszahlungen seien auch bereits veranlasst. Es wird auch darauf hingewiesen, dass für eine Kreditvergabe gesetzliche Regularien greifen und es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt. Insbesondere muss das Unternehmen vor der Coronakrise solide aufgestellt gewesen sein.

Unternehmen mit Tätigkeit in Baden-Württemberg können zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf auch Kredite bei der L-Bank beantragen.

Die Antragstellung aller Kredite erfolgt über die Hausbank oder die Sparkasse.

Neben den bestehenden Förderinstrumenten mit den bewährten Programmen der KfW, der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg haben der Bund und das Land Baden-Württemberg Soforthilfen auf den Weg gebracht. Damit sollen unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Unternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Angehörigen der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe eine Soforthilfe gewährt werden, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren. Unternehmen bis 50 Mitarbeiter können einen Zuschuss erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Sämtliche Informationen, die Antragswege und Ansprechpartner sind unter www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen abrufbar. Ergänzende Informationen gibt es beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Wirtschaftsförderung, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-5809, Fax: 09341/828-5809, E-Mail wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de. lra

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