Pressemitteilung der Stadt Wertheim von Montag, 30. März 2020

Land justiert die Regelungen nochmals nach Neufassung der Verordnung zur Corona-Pandemie

Wertheim. Das Land Baden-Württemberg hat seine Rechtsverordnung mit Schutzbestimmungen zur Corona-Pandemie am Wochenende nochmals nachjustiert. Die neue Fassung gilt seit Sonntag, 29. März. Sie enthält unter anderem folgende Konkretisierungen:

  • Die Notfallbetreuung gilt auch für den Zeitraum der Osterferien. Für Kita-Kinder war dies in Wertheim bereits gewährleistet. Für Schulkinder wird die Ferienbetreuung nun ebenfalls sichergestellt.
  • Der Katalog der kritischen Infrastruktur (als Zulassungsvoraussetzung für die Notfallbetreuung) wurde nochmals erweitert.
  • Für Einrichtungen, die geöffnet bleiben, definiert die neue Verordnung hygienische Mindeststandards. Dazu zählen Zutrittssteuerung, keine Warteschlangen, Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen.
  • Es wird ein umfassender Bußgeldkatalog eingeführt. Ab sofort kosten Verstöße gegen die Kontakt- und Abstandsregeln Geld. Die Spanne der Bußgelder reicht von 200 bis 25.000 Euro.
  • Vom Veranstaltungs- und Ansammlungsverbot sind Blutspenden nicht betroffen, sie werden ausdrücklich zugelassen.

Der Wortlaut der neuen Landesverordnung steht auf der Internernetseite www.wertheim.de/corona.

Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Wertheim
– Kommunikation und Öffentlichkeit –
97877 Wertheim
Tel.: 09342/301-300 oder -301
Fax.: 09342/301-503

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