Pressemitteilung: Bundes-Soforthilfeprogramm für Unternehmen steht

Presse- und Informationsdienst des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis

Presse-Information Nr. 163-2020, Montag, 30. März 2020

 

Zeitnahe Antragstellung möglich – Schnelle Auszahlung vorgesehen

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf die Bundeshilfe gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an der finalen Umsetzung. Antragsformulare für die Bundes-Soforthilfe stehen noch nicht zur Verfügung. Bis zum Start des Bundesprogramms laufe das Landesprogramm weiter. Darüber hinaus werden weiterhin Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern mit der Landes-Soforthilfe unterstützt. Die Mittel des Bundes werden ebenfalls über die Kammern und L-Bank beantragt und abgewickelt.

Das Land hat sein Antragsverfahren dort, wo es unterschiedliche Konditionen gab, an die Konditionen des Bundes angepasst. Unter anderem wird die Corona-Soforthilfe des Landes jetzt ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Dies gilt auch rückwirkend für alle Anträge, die seit dem Start des Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg gestellt wurden.

Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate. Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9000 Euro, Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro und Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigte bis zu 30.000 Euro. Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona verfügbar.

Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie (IHK) sowie Handwerk (HWK) – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Die Kammern leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Die Wirtschaftsförderung des Main-Tauber-Kreises wird sofort informieren, sobald weitere Details bekannt gegeben sind. Ergänzende Informationen gibt es beim Landratsamt Main-Taubert-Kreis, Wirtschaftsförderung, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-5809, E-Mail wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de sowie www.main-tauber-kreis.de/corona-hilfen. lra

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