Am vergangenen Donnerstag konstituierte sich die neue Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages. Wieder mit dabei ist die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber Nina Warken. „Von meiner Fraktion erneut in dieses für unsere Demokratie so wichtige Gremium entsandt und von den Mitgliedern zur Vorsitzenden gewählt worden zu sein, ist mir eine große Ehre. Reformen in unserem Wahlrecht sind dringend notwendig und es ist mir ein persönliches Anliegen, hier einen entscheidenden Beitrag leisten zu können“, so Warken kurz nach ihrer Wahl. Die Spitze ist paritätisch besetzt, sodass die CDU-Abgeordnete das Amt gemeinsam mit ihrem Kollegen Dr. Johannes Fechner von der SPD ausübt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die CDU-Abgeordnete aus Odenwald-Tauber der Vorgängerkommission als Obfrau der Unionsfraktion angehört. Die sich nun daran anschließende Kommission setzt an den im zurückliegenden Jahr erarbeiteten Leitfragen an. „Im Mittelpunkt stehen dabei Themen, wie die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages über dessen Regelgröße hinaus, das Wahlrecht ab 16 Jahren und die Dauer einer Legislaturperiode. Außerdem werden wir Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln“, erläutert Warken die Aufgabe des Gremiums. Die Wahlrechtskommission werde darüber hinaus Maßnahmen erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen sei. „Die Kommission tagt in der Regel öffentlich und die Sitzungen werden in Echtzeit im Internet übertragen, sodass die Bürgerinnen und Bürger live mitverfolgen können, worüber wir diskutieren und wie sich unsere Entscheidungsfindungen gestalten“, berichtet die Bundestagsabgeordnete weiter. Die Kommission soll spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse vorlegen. Dem Gremium gehören dreizehn Mitglieder des Deutschen Bundestages und in gleicher Anzahl Sachverständige an. Die Fraktion der CDU/CSU ist zur Benennung von drei Mitgliedern berechtigt, vier Mitglieder stellt die SPD. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entsenden je zwei Mitglieder, die übrigen Fraktionen jeweils ein Mitglied. Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen des Deutschen Bundestages benannt. Soweit ein Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, sind die Fraktionen jeweils berechtigt, Sachverständige in der Anzahl zu benennen, wie sie Mitglieder in der Kommission haben.

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