Neun neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt

Betrieb des Impfzentrums nimmt Fahrt auf – Weitere Gruppen impfberechtigt

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 10. März, neun neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Freudenberg, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim. Es handelt sich in mindestens sechs Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Acht Betroffene befinden sich in häuslicher Isolation, eine Person wird stationär behandelt. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 3339.

3161 Personen wieder genesen

Mittlerweile sind zehn weitere und damit insgesamt 3161 Personen wieder genesen. Derzeit sind 107 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 1, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 9, Boxberg: 0, Creglingen: 13, Freudenberg: 4 (+1), Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 0, Igersheim: 3, Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 15 (+1), Niederstetten: 10, Tauberbischofsheim: 8 (+1), Weikersheim: 16 (+3), Werbach: 0, Wertheim: 25 (+3) und Wittighausen: 0.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städ-ten und Gemeinden (Stand: 9. März, 13.30 Uhr)

Landrat versichert Angehörigen sein tiefes Mitgefühl

Das Gesundheitsamt hat am Mittwoch, 10. März, zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Männer im Alter von über 75 bzw. über 80 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 71 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 51 im Jahr 2021. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen“, erklärt Landrat Reinhard Frank.

Weitere Virus-Mutation nachgewiesen

Bei einem weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die britische Variante des Coronavirus (B.1.1.7) durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe nachgewiesen. Damit wurde nunmehr bei insgesamt 51 Fällen im Landkreis eine Virusmutation festgestellt. Es erfolgte, soweit notwendig, eine Verlängerung der Quarantänezeit. Dies betrifft auch etwaige Kontaktpersonen und deren Haushaltsangehörige.

Sieben-Tage-Inzidenz bei 69,5

 Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Mittwoch, 10. März, bei 69,5. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 3. März, lag der Wert bei 57,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (3. bis 9. März) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Kreisimpfzentrum vor Übergang in den Zweischichtbetrieb

Der Betrieb des Kreisimpfzentrums in Bad Mergentheim nimmt nun deutlich an Fahrt auf. Grund dafür ist, dass das Land Baden-Württemberg inzwischen höhere Mengen an Impfstoff zuweisen kann. „Vergangene Woche wurden im Kreisimpfzentrum erstmals mehr als 1000 Impfungen innerhalb von sieben Tagen verabreicht, insgesamt 1264 Dosen. In dieser Woche werden an jedem Tag bereits 210 Dosen verimpft, also mehr als 1400 innerhalb von sieben Tagen“, erläutert Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona. „Nächste Woche verdoppelt sich die Zahl auf 400 Impfungen am Tag, dann gehen wir erstmals in den Zweischichtbetrieb über. Wir sind auch darauf vorbereitet, sofort unter Volllast zu fahren, mit 750 Impfdosen am Tag, wenn das Land entsprechende Mengen zur Verfügung stellen kann“, ergänzt der Erste Landesbeamte.

Alle Personen ab 70 Jahren nun impfberechtigt

Wie Gesundheits- und Sozialdezernentin Elisabeth Krug erklärt, ist es darüber hinaus besonders erfreulich, dass Baden-Württemberg nun mit der Impftermin-Vergabe für alle mit hoher Priorität impfberechtigten Menschen ab 16 Jahren begonnen hat. Basis für diese Entscheidung ist die vom Bund noch für diese Woche angekündigte Aktualisierung der Impfverordnung. „Damit sind nun in Baden-Württemberg weitere Personengruppen zusätzlich impfberechtigt, unter anderem alle Personen ab 70 Jahren“, macht die Dezernentin deutlich.

Ebenso Termine vereinbaren können nun 16- bis 17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung. Darunter fallen beispielsweise Personen mit Trisomie 21 oder nach Organtransplantationen. Für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen.

Des Weiteren können nun alle Menschen ab 65 Jahre eine Impfung erhalten, die nach § 3 der Bundesimpfverordnung impfberechtigt sind. Dies betrifft beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal und Menschen mit geistigen Behinderungen.

Aufgrund der bisher geltenden Altersbeschränkung des Impfstoffs von AstraZeneca bis einschließlich 64 Jahren und des Mangels der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna, die für Menschen aus der ersten Priorität reserviert werden mussten, konnten diese Personengruppen bisher noch nicht zum Zuge kommen. Nun hat die Ständige Impfkommission (STIKO) aufgrund der neuen, breiten Datenlage den Impfstoff von AstraZeneca auch für Menschen ab 65 Jahren empfohlen. Das bedeutet, dass für Menschen ab 65 Jahren nicht mehr nur die beiden immer noch sehr raren Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna zur Verfügung stehen. Neue Studienergebnisse zeigen darüber hinaus, dass der Impfstoff von AstraZeneca noch wirksamer ist, als bislang angenommen, und zwar auch für Menschen ab 65 Jahren.

Wie das Land mitteilt, ist bei der Terminvergabe jedoch weiterhin Geduld gefragt, denn durch die neue Regelung sind nun rund 1,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg zusätzlich impfberechtigt.

Eine Zuteilung von Impfstoffen nach der Altersgruppe erfolgt zukünftig nur noch für impfberechtigte Menschen von 16 bis 18 Jahren, für die nur der Impfstoff von Biontech/Pfizer zugelassen ist. Alle anderen können einen Termin buchen, sofern Termine verfügbar sind, unabhängig vom Impfstoff. Es besteht keine Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Impfstoffen.

De Buchung von Impfterminen ist in Baden-Württemberg weiterhin nur unter www.impfterminservice.de und unter der Hotline 116 117 möglich. Das Landratssamt und das Gesundheitsamt haben keine Möglichkeit, auf die Terminvergabe Einfluss zu nehmen.

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