Neue Themen beim Landschaftserhaltungsverband

Beim Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis e. V. (kurz LEV) fand am 28. April die jährliche Mitgliederversammlung erstmals als Videokonferenz statt. Ergänzend dazu haben die Mitglieder im Anschluss Gelegenheit ihre Stimme zu der üblichen Entgegennahme, Wahlen sowie der Entlastung des Vorstands über ein Umlaufverfahren schriftlich abzugeben.

Der erste Vorsitzende des LEVs Landrat Dr. Achim Brötel konnte viele Mitglieder und Freunde aus Kommunen, Behörden und Verbänden begrüßen. Gleich zu Beginn stand die Verabschiedung von Vorstandsmitglied Berthold Weigand auf der Tagesordnung. Landrat Dr. Achim Brötel dankte Berthold Weigand für sein großes Engagement und den immer fairen Dialog ganz im Sinne der Drittelparität im Verein mit Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft. Herr Weigand hatte den Landesnaturschutzverband seit Gründung des LEVs im Jahr 2012 im Vorstand vertreten. Durch sein Hintergrundwissen und seine Ortskenntnis war er wertvoller Impulsgeber für den Verein.

Großen Raum bei der Veranstaltung nahm der Tätigkeitsbericht 2020 und die Vorstellung des Arbeitsprogramms 2021 durch Geschäftsführer Matthias Jurgovsky ein. Jurgovsky erläuterte einige aktuelle Herausforderungen und Themen, die im aktuellen Geschäftsjahr 2021 die Vereinsarbeit prägen werden.

Als erste Neuerung wurde der landesweite Biotopverbund genannt. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz wurde das verbindliche Ziel in die Naturschutzgesetzgebung aufgenommen, den landesweiten Biotopverbund im Offenland bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent auszuweiten. Dazu fördert das Land eine neu geschaffene und auf fünf Jahre befristete Stelle beim LEV mit der Biotopverbundbotschafterin Luisa Klingmann. Frau Klingmann wird die Kommunen bei der Aufgabe beraten, entsprechende Verbundplanungen erstellen zu lassen, welche mit 90 Prozent vom Land gefördert werden.

Neu ist auch das Pestizidverbot in Naturschutzgebieten, welches ab dem 01.01.2022 greift. Neben vielen anderen Vorschlägen seitens der Ministerien an die Landwirte gibt es auch neue Fördermöglichkeiten über die Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg mit v. a. Modulen für Ackerextensivierungen. Die betroffenen Bewirtschafter der Äcker in Naturschutzgebieten wurden seitens der Verwaltung angeschrieben und können zunächst eine Beratung beim Landwirtschaftsamt erhalten. Der LEV unterstützt dann bei einem Wunsch nach einer Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie.

Umsetzung einer Maßnahme aus dem FFH-Managementplan in der Mittelklinge bei Mosbach: Pflege eines zuvor verbuschten Trockenhangs im Gewann Mittelklinge mit dem Ziel der Freistellung von Trockenmauern und der Wiederherstellung von artenreichen Kalkmagerrasen und Salbei-Glatthaferwiesen.

Aus Sicht der EU setzt die Bundesrepublik Deutschland die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz FFH) nur schleppend um, was zu einem Vertragsverletzungsverfahren geführt hat. Deshalb unterstützt der LEV die Behörden v. a. Mähwiesen- und Magerrasenverluste wiederherzustellen. Hier ist man mit zahlreichen Maßnahmen auf einem guten Weg.

Als letzten Punkt nannte Herr Jurgovsky die neue Agrarförderperiode mit einer zu erwartenden neuen Ausgestaltung des Förderprogramms der Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg ab 2023. Der LEV hofft, dass das Förderprogramm fortgeführt wird und gut ausgestattet bleibt.

Anhand von Beispielen zeigte Jurgovsky eindrücklich die Umsetzung von Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen in der Praxis. So will man gemeinsam mit den Landwirten über den Vertragsnaturschutz Grünlandextensivierungen im Elzbachtal bei Fahrenbach und Limbach erreichen. Außerdem wurden Maßnahmenvorschläge aus dem FFH-Managementplan am Hollersee in Buchen umgesetzt. Umfangreich war die Erstpflege verbrachter Streuobstwiesen am Wartberg bei Buchen sowie durch Sukzession beeinträchtigte Kalkmagerrasen bei Ravenstein und Hardheim, auf denen die einstige Artenvielfalt verloren ging.

 

Feuchtgebiet am Eiderbach bei Walldürn: Schaffung eines weiteren Elements im landesweiten Biotopverbunds als Lebensraum für Amphibien wie die Gelbbauchunke.

Durch Jurgovsky vorgestellt wurden exemplarisch für 2021 geplante Pflegeaktionen, wie am Enzianbuckel bei Bödigheim/Seckach als Beispiel für die FFH-Managementplan-Umsetzung, die Pflege ehemaliger Grünlandflächen am Naturfreundehaus Zwingenberger Hof als Beispiel für die Veränderung der Landschaft in den letzten Jahrzehnten oder der Trockenhang Walzenrain bei Binau, der wieder freigepflegt und künftig über einen örtlichen Landwirt mit Galloway-Rindern beweidet werden soll.

Mit einem großen Dankeschön an die Mitglieder, dem Vorstand und die Geschäftsstelle und vor allem an die vielen Akteure schloss Landrat und erster Vorsitzender Dr. Achim Brötel die Mitgliederversammlung. Im nächsten Jahr hoffen alle wieder in Präsenz tagen zu können mit der sonst üblichen Exkursion im Anschluss.

Der Geschäftsbericht 2020 des Landschaftserhaltungsverbands ist eingestellt unter www.neckar-odenwald-kreis.de.