DINKELSBÜHL (RED). Über die Osterfeiertage erhielt die Stadt Dinkelsbühl eine erfreuliche Mitteilung vom Bayerischen
Landtag: Der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl werden die zugesagte Finanzmittel aus der RZWas-
Förderung 2018 für den Ausbau der Abwasserentsorgung und der Wasserversorgung in Höhe von
knapp 4 Millionen Euro noch im März 2024 ausbezahlt.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben nach den Richtlinien
für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas). Es werden wasserwirtschaftliche
Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht
im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten, um insbesondere unzumutbar hohe Gebühren-
und Beitragsbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Im Rahmen der Abwasserentsorgung erhielt die Stadt eine Förderung in Höhe von 1,9 Millionen
Euro. Mit den Geldern wurden über 2 Kilometer Kanal im Stadtgebiet und mehr als 4 Kilometer im
Stadtteil Sinbronn saniert. Mithilfe der Förderung zum Ausbau der Wasserversorgung in Höhe von
2 Millionen Euro (Teilauszahlung) sanierten die Stadtwerke fast 9 Kilometer Trinkwasserleitungen
und rüsteten das Wasserwerk in der Mutschach auf.
Helmut Schnotz, aus dem Bayerischen Landtag versicherte, sich weiterhin für die Fördergelder
einzusetzen: „Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich, dass nun zeitnah die zugesagten
Mittel aus der RZWas ausbezahlt werden. Aktuell bereiten wir im Landtag die neue RWwas 2025
vor. Ich werde dabei darauf drängen, dass hierzu auch ausreichend Finanzmittel bereitgestellt
werden, damit Wartezeiten wie bei der aktuellen Förderrunde deutlich kürzer ausfallen oder ganz
vermieden werden können.“ Die Kriterien der Nachfolgerichtlinie RZWas 2025 sollen unter anderem
vier Jahre Gültigkeit fü r die Jahre 2025 bis 2028, eine möglichst gleichbleibende Förderkonditionen
und ein gleichbleibendes Förderverfahren sowie eine möglichst digitale Abwicklung aller
Förderschritte sein. Die aktuellen RZWas 2021 traten am 01. April 2021 in Kraft und sind bis zum
31. Dezember 2024 befristet.