Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit

Am Sonntag, 9. September, war der Tag des alkoholgeschädigten Kindes. Dieses Datum soll auf die neun Monate hinweisen, die ein ungeborenes Kind beschützt und behütet im Bauch seiner Mutter heranwächst. Es gibt viele Anregungen und Tipps für schwangere Frauen und junge Mütter, zum Beispiel zur gesunden Ernährung, zur regelmäßigen Bewegung oder zum Verzicht auf Alkohol. „Dabei ist gerade letzteres sehr wichtig, denn der Organismus eines Ungeborenen ist eng mit der Mutter verbunden“, erklärt die Kommunale Suchtbeauftragte beim Landratsamt, Sigrid Mündlein. Durch die Nabelschnur und die Plazenta gelangen neben Nährstoffen manchmal auch Gifte in den Körper des ungeborenen Kindes.

„Wenn Schwangere Alkohol trinken, hat das Kind innerhalb weniger Minuten den gleichen Alkoholspiegel wie die Mutter. Doch kann die Leber den Alkohol nur sehr viel langsamer abbauen, da die Organe des Ungeborenen noch nicht ausgereift sind. Somit ist es der schädigenden Wirkung des Alkohols viel länger ausgesetzt als die Mutter“, erläutert Dr. Eva-Maria Dittmer, Fachärztin für Kinderheilkunde am Gesundheitsamt. So kann Alkohol als Zellgift das Gehirn und die Organe des Ungeborenen dauerhaft schädigen. Selbst geringe Mengen Alkohol können schon irreparable geistige und körperliche Entwicklungsstörungen hervorrufen. Der Tag des alkoholgeschädigten Kindes soll die Aufmerksamkeit auf diese möglichen Schädigungen und Störungen soll lenken.

Auch während der Stillzeit sind Mutter und Kind noch verbunden: Trinkt die Mutter Alkohol, gelangt er über die Muttermilch in den empfindlichen Körper des Babys. Die Folgen können gravierend sein: In Deutschland kommen jährlich mindestens 2000 Kinder mit einem so genannten Fetalen Alkoholsyndrom und etwa 10.000 Kinder mit einer alkoholbedingten Fetalen Alkoholspektrum-Störung zur Welt. Sie leiden ihr Leben lang unter nicht wiedergutzumachenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstörungen. Durch den Tag des alkoholgeschädigten Kindes wird daran erinnert.

Daher wird empfohlen, während der Schwangerschaft und in der Stillzeit keinen Alkohol zu trinken. Wem Mineralwasser und Orangensaft auf die Dauer zu langweilig sind, dem werden die Rezepte der Broschüre „Lecker & gesund hoch zwei“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen. Die alkoholfreien Drinks schmecken köstlich und sind einfach zuzubereiten. Mutter und Baby können auf diese Weise auch viele Vitamine und wichtige Nährstoffe bekommen. Und schließlich schmecken die feinen alkoholfreien Mixgetränke nicht nur Müttern, sondern auch Vätern, Geschwistern und Freunden.

„Die BZgA bietet diese und weitere Broschüren zum Thema sowohl zum Download unter www.kenn-dein-limit.de als auch als gedruckte Exemplare zur Bestellung an. Zudem liegen die Hefte im Gesundheitsamt aus“, erklärt die Kommunale Suchtbeauftragte Sigrid Mündlein.

 

 

 

 

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