Bewerbungen noch bis zum 3.März möglich

Bad Windsheim. Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sucht Interessierte, die sich vorstellen können für die Periode 2019 bis 2023 als Jugendschöffen tätig zu werden. Bewerbungen und Vorschläge können bis zum Samstag, 3. März 2018 beim Kreisjugendamt eingereicht werden.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth sowie beim Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch zum Einsatz.

Die Aufgabe der Schöffen ist es, bei Jugendstrafsachen als ehrenamltiche Richter zu fungieren – Ehrenamtlich, unabhängig, unparteilich. Foto: Pixabay.com

Das verantwortliche Amt des Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Vorausgesetzt wird eine erzieherische Befähigung und Erfahrung. Neben Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen) werden Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung gesucht, vor allem Eltern und Ausbilder. Zu dem Ehrenamt können nur Deutsche mit Wohnsitz im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berufen werden, die zum 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Näheres über die erforderliche Eignung kann der Schöffen- und der Jugendschöffenbekanntmachung unter http://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ entnommen werden.

Vordrucke für die Einreichung von Bewerbungen und Vorschlägen sind beim Kreisjugendamt und bei den Gemeinden erhältlich. Sie können auch direkt bei „Aktuelles“ unter www.kreis-nea.de heruntergeladen werden. Neben den persönlichen Daten ist eine kurze Erläuterung der erzieherischen Befähigung und Erfahrung anzugeben. Vorgeschlagene sollten bereit sein das Amt als Jugendschöffe zu übernehmen.

Alle bis zum Samstag, 3. März 2018 eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge wird das Kreisjugendamt dem nächsten Jugendhilfeausschuss vorlegen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erstellen und beschließen eine Vorschlagsliste mit mindestens 30 zum Schöffenamt geeigneten Personen (je zur Hälfte Männer und Frauen). Diese Liste wird eine Woche lang zu jedermanns Einsicht im Jugendamt aufliegen. Der Zeitpunkt der Auflegung wird vorher öffentlich im Kreisamtsblatt bekanntgemacht. Anschließend wird die Vorschlagsliste samt eventueller Einsprüche dem Amtsgericht vorgelegt. Die eigentliche Wahl der Jugendschöffen obliegt dann dem beim Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss.

 

 

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