Ehegattenvertretungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Heckfeld. Der Kreisverband der Lebenshilfe im Main-Tauber-Kreis e.V. setzt seine kostenfreien Informationsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und dem Betreuungsrecht fort. Zu wichtigen Themen rund um das Betreuungsrecht informiert der Betreuungsverein am Freitag, 21.September, um 19 Uhr im Irma-Volkert-Haus der Lebenshilfe, 97922 Heckfeld, Kaiserstr. 40.

Wenn ein Mensch durch Krankheit, nach einem Unfall oder altersbedingt plötzlich seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, stehen meist die Angehörigen vor dem Problem, wer den Betroffenen in seinen Angelegenheiten vertreten darf. Die landläufige Meinung, dass Ehegatten oder Lebenspartner sich in solchen Fällen automatisch gegenseitig vertreten, oder Eltern auch Entscheidungen für ihre volljährigen Kinder treffen können, ist falsch.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man in gesunden Tagen, wer die rechtlichen Interessen an eigener Stelle wahrnimmt, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist. Zum pflegenden Angehörigen kann man schneller werden als man glaubt: Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was macht man, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage sind, ihre Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden?

Dagegen kann man sich nicht wappnen. Aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man in gesunden Tagen, wer die rechtlichen Interessen an eigener Stelle wahrnimmt, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist.
Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte?

Referent ist der Geschäftsführer des Betreuungsverein der Lebenshilfe, Dipl. Päd. (Univ.) und Generationenberater Thomas Heßdörfer.
Telefonische Voranmeldung unter 09341/1568 beim Betreuungsverein der Lebenshilfe.

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