Immer mehr Menschen im Main-Tauber-Kreis machen davon Gebrauch

10.000 Vorsorgevollmachten erteilt und beglaubigt

Wertheim. In Zusammenarbeit von Betreuungsbehörde und Betreuungsverein konnte im Main-Tauber-Kreis jetzt die zehntausendste Vorsorgevollmacht erteilt und öffentlich beglaubigt werden. In guten Tagen das zu regeln, was im Todesfall mit dem Nachlass geschehen soll, ist für viele ein ganz normaler Vorgang. Was aber ist, wenn man durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt bereits zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln? Der Gesetzgeber hat einer solchen „Hilfebedürftigkeit“ durch die mögliche Bestellung eines Betreuers Sorge getragen. Diese rechtlichen Betreuungen werden unter anderem von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis und dem Betreuungsverein der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis sichergestellt. Gleichzeitig wird aber im Gesetz darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Vollmacht durch den Betroffenen und/oder andere Hilfen immer den Vorrang vor einer Betreuung haben. Jeder Volljährige, der noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann durch eine Vorsorgevollmacht für den Fall dieser „Hilfebedürftigkeit“ vorsorgliche Anordnungen treffen. Damit regelt er selbst, welche Vertrauenspersonen in welchem Umfang für ihn tätig werden dürfen. Eine Beteiligung des Betreuungsgerichts ist dann nicht mehr notwendig. Mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz zum 1 Juli 2005 wurde dem Rechnung getragen. Die Betreuungsbehörde wurde ermächtigt, Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen. Mit dem gleichen Gesetz erhielt der Betreuungsverein der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis e.V. die Befugnis, bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten zu beraten. Beide nahmen sich dieser neuen Aufgaben an und konnten bereits im zweiten Halbjahr 2005 die Erteilung von 124 Vorsorgevollmachten verzeichnen. Diese Zahlen nahmen jährlich ständig zu, bis 2015 erstmals innerhalb eines Jahres 1000 Vorsorgevollmachten erteilt und öffentlich beglaubigt werden konnten. Das Erfolgsrezept für diese mittlerweile häufig in Anspruch genommene Möglichkeit der privaten rechtlichen Vorsorge beruht einerseits auf der engagierten und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Betreuungsbehörde und Betreuungsverein. Andererseits ist die Erkenntnis in der Bevölkerung, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, gerade in den letzten Jahren laufend gewachsen. Bevor eine Vorsorgevollmacht von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wird, findet ein ca. 45-minütiges kostenloses Beratungsgespräch beim Betreuungsverein der Lebenshilfe statt. Für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht werden von der Betreuungsbehörde pauschal zehn Euro erhoben. Die Beratungsgespräche führt der Geschäftsführer des Betreuungsvereins der Lebenshilfe, Thomas Heßdörfer. Sie finden nach telefonischer Vereinbarung (09341/1568 oder 82-5592) wöchentlich im Büro des Betreuungsvereins der Lebenshilfe in Tauberbischofsheim statt. Zusätzlich werden einmal im Monat auch im Rathaus der Stadt Wertheim und im Landratsamt, Außenstelle Bad Mergentheim, Sprechtage angeboten. Direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen zu lassen. Zuständig sind hierfür Janina Harich und Joachim Fischer.
INFO

Kontaktadresse ist der Betreuungsverein der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis e.V., Albert-Schweitzer-Str. 31, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon: 09341/1568, E-Mail: info@bv-tbb.de, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung. Der Vordruck für die General- und Vorsorgevollmacht kann unter www.main-tauber-kreis.de/gesundheitsamt > Broschüren, Formulare und Merkblätter > Betreuungsbehörde heruntergeladen werden.

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