Ideenwettbewerb für innovative Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel

Stuttgart / Tauberbischofsheim / Main-Tauber-Kreis. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg plant die Umsetzung eines Ideenwettbewerbs „Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practice-Beispiele in Baden-Württemberg“. „Dafür wird zunächst ein geeigneter Dienstleister mit besonderer Einzelhandelskompetenz für die Entwicklung, Umsetzung und Nachbereitung dieses Ideenwettbewerbs per Ausschreibung gesucht“, erklärt Landtagsvizepräsident Professor Dr. Wolfgang Reinhart. „Besondere und unvergessliche Einkaufserlebnisse vor Ort beeinflussen die Attraktivität des stationären Einzelhandels sowie der Innenstädte maßgeblich. Mit dem Ideenwettbewerb wollen wir zeitgemäß innovative und erfolgversprechender Einkaufserlebniskonzepte für den stationären Einzelhandel identifizieren sowie ausgewählte Betriebe bei deren Umsetzung unterstützen“, so Reinhart weiter“. Durch den Best-Practice-Ansatz könnten auch alle anderen Einzelhändler in Baden-Württemberg profitieren, denn die Aufbereitung der Modellbeispiele solle sie darin unterstützen, dem anhaltenden Wettbewerbsdruck durch den Online-Handel kreativ zu begegnen. „Die finanziellen Reserven sind als Folge teils dramatischer Umsatzrückgänge über einen längeren Zeitraum gerade bei kleinen und mittleren stationären Einzelhandelsbetrieben, die besonders stark unter den gravierenden Auswirkungen des anhaltenden Strukturwandels sowie der Coronapandemie leiden, vielfach aufgezehrt“, bilanziert Wolfgang Reinhart, der auch dem Finanz- und dem Wirtschaftsausschuss des Landtags angehört. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) ist der Umsatz im Bekleidungshandel im ersten Halbjahr 2021 gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 um 52 Prozent eingebrochen, die Spielwarenhändler verzeichneten einen Umsatzrückgang im selben Zeitraum in Höhe von 37 Prozent. Viele andere Sparten mussten ebenfalls hohe Umsatzeinbußen hinnehmen. Allen Unsicherheiten zum Trotz stünden diese Einzelhändler aber jetzt vor der Herausforderung, ihre Geschäfte wieder auf Wachstumskurs zu bringen und in echte Mehrwerte für die Kunden zu investieren, ergänzt der Landtagsvizepräsident. Stationäre Händler, die im Zuge der Corona-Pandemie verstärkt in den Ausbau ihres Onlinevertriebs investiert und beispielsweise einen eigenen Online-Shop implementiert hätten, sei es in vielen Fällen gelungen, die Folgen des Strukturwandels und der Corona-Pandemie besser bewältigen zu können. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, müsse der stationäre Einzelhandel jedoch auch seine „klassischen“ Vorteile gegenüber dem reinen Online-Handel ausbauen und stärken. Hierzu zählten vor allem die Möglichkeit, Produkte vor Ort anzuschauen, an- oder auszuprobieren, eine kompetente, individuelle Verkaufsberatung sowie die vielen sozialen Kontakte, die das Einkaufen nach wie vor zu einem echten Erlebnis machen könnten. Zielgruppen der Ausschreibung für diesen Ideenwettbewerb sind insbesondere Beratungsunternehmen mit Einzelhandelskompetenz. Im Rahmen der Umsetzung des Wettbewerbs sollen landesweit insgesamt rund 25 Erlebniskonzepte bezuschusst werden. Weiterhin soll der Auftragnehmer im Sinne eines Wissenstransfers aus den umgesetzten Konzepten Best-Practice-Beispiele für den gesamten stationären Einzelhandel im Land identifizieren und zur Veröffentlichung aufbereiten. Mit der Intensivberatung „Zukunft Handel 2030“ habe das Wirtschaftsministerium bereits im vergangenen Jahr ein Förderprogramm veröffentlicht, das insbesondere kleine und mittlere stationäre Einzelhandelsunternehmen bei der Bewältigung des Transformationsprozesses unterstütze, indem tragfähige, individuelle Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle und Personal durch branchenerfahrene Fachberater erarbeitet werden, berichtet Wolfgang Reinhart. Darüber hinaus unterstütze das Förderprogramm „Regionale Innenstadtberater“ bereits seit Juli 2021 betreffende Innenstadtakteure, darunter auch den stationären Einzelhandel, bei der Entwicklung und Umsetzung langfristig wirksamer Konzepte. Im Main-Tauber-Kreis hat die Stadt Bad Mergentheim hierzu als eine von landesweit acht Kommunen ihre Interessensbekundung eingereicht. „Mit dem Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt werden neben der Einrichtung und dem Betrieb von Pop-up-Stores oder -Malls zur Leerstands-Bekämpfung in den Kommunen unter anderem neuartige Veranstaltungen mit Eventcharakter zur Innenstadtbelebung gefördert“, fügt der Landtagsvizepräsident hinzu.

Weitere Infos und die Unterlagen zur Ausschreibung des Wirtschaftsministeriums sind unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen zu finden. Angebote können ausschließlich auf elektronischem Wege zusammen mit allen geforderten Anlagen bis Dienstag, 12. Juli 2022 (12 Uhr) bei der Vergabestelle eingereicht werden (E-Mail: wm-auschreibungen@wm.bwl.de).

 

Fotountertext: Die Innenstadt in Bad Mergentheim soll ebenfalls durch eine Stärkung insbesondere der kleinen und mittleren Einzelhandelsbetrieb als Einkaufserlebnis erhöht belebt werden. Foto: Peter D. Wagner