Freiburg (ots)
Weil er gegenüber dem zuständigen Jobcenter falsche Angaben bezüglich seiner Beschäftigung machte, ist ein 55-jähriger Mann nun vom Amtsgericht Freiburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Verurteilung gingen Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach voraus, die ergaben, dass der Mann für den Zeitraum September 2021 bis April 2023 unzutreffende Angaben in seinen Anträgen auf Sozialleistungen gemacht hatte. Der Arbeitslosengeldbezieher meldete beim Leistungsträger eine geringfügige Beschäftigung an, erhielt tatsächlich jedoch knapp 33.000 Euro Schwarzlohnzahlungen. Dadurch kam es zur Auszahlung von Arbeitslosengeld in Höhe von rund 11.700 Euro, auf die der Verurteilte keinen Anspruch mehr hatte.
Das Amtsgericht Freiburg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Strafbefehl, der mittlerweile rechtskräftig ist.
Die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen muss der Verurteilte an den Leistungsträger zurückzahlen.
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