Hochwasserschutznaßnahmen bedeuten für Kommunen enorme finanzielle Belastung

Königheim / Main-Tauber-Kreis. Seit den verheerenden Flutkatastrophen insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist das Thema Hochwasserschutz und vorbereitende Maßnahmen hierfür wieder in aller Munde. Auch im Main-Tauber-Kreis hat in den vergangenen Jahrzehnten Starkregen zu massiven Schäden durch Überflutungen oder Schlammlawinen geführt. Vor allem ist die „Fronleichnamsflut“ 1984 in der Gemeinde Königheim mit Sachschäden in Höhe von mehr als 30 Millionen DM – also über 15,3 Millionen Euro – stets in Erinnerungen geblieben. Nachdem im Dezember 2020 das Hochwasserrückhaltebecken in Königheim in Betrieb genommen werden konnte, sieht sich die Gemeinde Königheim in den künftigen Jahren mit der Umsetzung weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen in Königheim sowie in den Ortsteilen Gissigheim und Brehmen konfrontiert. Deshalb weist Bürgermeister Ludger Krug auf die finanziellen Belastungen und Probleme der Kommunen bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen hin. Zugleich bittet er um dringende Unterstützung durch Bund und Land. Die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft des Landes Baden-Württemberg sehe für Maßnahmen zum Hochwasserschutz einen Zuschuss von maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. „Gerade für finanzschwache Kommunen steht der verbleibende Finanzierungsanteil häufig außerhalb des Möglichen, was auch die Gemeinde Königheim über mehr als drei Jahrzehnte an der Umsetzung des Hochwasserschutzes gehindert hat“, betonte Krug in einem Schreiben an den Vizepräsidenten des Baden-Württembergischen Landtag, Professor Dr. Wolfgang Reinhart. Zukünftig müsse der Finanzierungsanteil von Bund und Land bei kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen zumindest 90 Prozent der Gesamtaufwendungen einschließlich der Nebenkosten betragen. „Es ist doch sinnvoller, jetzt Millionenbeträge für den Hochwasserschutz zu investieren als später gegebenenfalls mit Milliardenhilfen einen Wiederaufbau zu finanzieren und zahlreiche Opfer zu beklagen“, konstatiert der Königheimer Bürgermeister angesichts der unermesslichen Personen- und Sachschäden bei der Jahrhundertflut in Südwest- und Westdeutschland im diesjährigen Juli. Zudem fordert er, dass das kommunale Vorkaufsrecht entlang von Gewässern in Zukunft deutlich über die Gewässerrandstreifen hinausgehen müsse, um den Kommunen langfristig Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen entlang von Gewässern zu ermöglichen, sowie eine wesentliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für diese Maßnahmen als auch eine vollständige Übernahme durch Bund oder Land der Kosten für Personal, Betrieb und Wartung dieser Schutzeinrichtungen. Um Kommunen bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes und naturnahmen Entwicklungen von Gewässern zu unterstützen, stelle das Land Baden-Württemberg im Förderprogramm „Wasserbau und Gewässerökologie“ dieses Jahr wieder rund 51 Millionen Euro zur Verfügung, teilte Umweltministerin Thekla Walker in einem Antwortschreiben an Professor Dr. Wolfgang Reinhart mit. Damit habe sich die Fördermittelsumme seit 2015 um circa 55 Prozent erhöht. Einen Zuschuss des Landes in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Kosten halte sie für angemessen und ausreichend. „Auch bei landeseigenen Hochwasserschutzmaßnahmen beteiligen sich die Kommunen, die davon profitieren, über den sogenannten Vorteilsausgleich mit 30 Prozent an den Kosten. So haben wir beim Hochwasserschutz eine landesweit in sich konsistente Regelung“, argumentiert die Ministerin.

Mit dem Vorkaufsrecht an Grundstücken mit Gewässerrandstreifen sei 2014 eine Landesregelung geschaffen worden, die den Grunderwerb für wasserwirtschaftlich notwendige Maßnahmen erleichtere. Darüber hinaus stehe den Kommunen nach Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht in Gebieten zur Verfügung, die zum Zweck des vorbeugenden Hochwasserschutzes von Bebauung – insbesondere in Überschwemmungsgebieten – freizuhalten seien.

Als Eingriff in das Eigentumsrecht bedürfe es allerdings immer einer besonderen Legitimation, zum Beispiel, sofern die Grundstücke konkret für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt würden. Ein vorsorglicher Erwerb auf Grundlage eines Vorkaufsrechts, ohne dass konkrete Planungen bestünden und erst recht der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen fernab von Gewässern als Tauschpotenzial sei hingegen ausgeschlossen. Der Betrieb von Unterhalt kommunaler Hochwasserschutzeinrichtungen sei grundsätzlich Aufgaben der Kommunen, so dass eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme des Landes ausscheide.

 

Foto: Königheims Bürgermeister Ludger Krug (rechts) fordert verstärkte Mittelzuweisungen durch Land oder Bund bei kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen (im Bild bei dem im Dezember 2020 in Betrieb genommenen Hochwasserrückhaltebecken in Königheim). Unterstützung in seinen Forderungen erhält er insbesondere auch von Landtagsvizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Reinhart.Foto: Büro Reinhart / Peter D. Wagner