Geschäfte dürfen öffnen – unter Auflagen Neue Landesverordnung und Richtlinien liegen vor

Wertheim. Seit Freitagnacht liegt die neue Landesverordnung über erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen vor. In einer Schaltkonferenz am heutigen Samstag besprach der Lenkungsstab unter Leitung von Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez die Umsetzung in Wertheim. In einigen Bereichen hat das Land Klarheit geschaffen. So gibt es jetzt zum Beispiel konkrete Auflagen für die Hygienemaßnahmen, die Geschäfte bei der Öffnung ab 20. April treffen müssen. In anderen Bereichen bleiben Fragen offen, etwa zur weiteren Ausgestaltung der Notfallbetreuung für Kita und Schule.

Öffnung Geschäfte ab Montag
Alle Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen ab Montag, 20. April, wieder öffnen. Das betrifft nahezu den kompletten Einzelhandel in Wertheim. Schon am Wochenende waren in der Innenstadt emsige Putz- und Räumarbeiten zu beobachten. Noch wichtiger als die Optik sind aber die Hygienestandards, die das Land verbindlich vorschreibt. In einer gemeinsamen Richtlinie von Wirtschafts- und Sozialministerium ist konkret beschrieben, welche Voraussetzungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes geschaffen werden müssen. Sie reichen von technischen Trennvorrichtungen über Abstandsregelungen bis hin zu Vorschriften für Hygiene und Desinfektion. Die Stadtverwaltung hat den Innenstadthändlern diese Richtlinie gleich am Samstagvormittag zugeleitet. Ab Montag werden die Mitarbeiter des Ordnungsamts vor Ort gehen und die Auflagen in persönlichen Gesprächen nochmals vermitteln.

Wertheim Village
Auch das Wertheim Village darf ab nächster Woche wieder in Betrieb gehen. Das hat das Land mit folgender Begründung entschieden: „In Gebäuden mit mehreren, rechtlich voneinander unabhängigen Geschäften (Shoppingcenter, Outlet-Center usw.) wird jedes Geschäft gesondert betrachtet.“ Voraussichtlich wird das Wertheim Village einige Tage Vorlauf brauchen, um die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen umzusetzen. Die Einhaltung der Auflagen ist Grundlage für die Öffnung im Laufe der nächsten Woche. Dazu stehen Stadtverwaltung und Betreiber in engem Austausch.

Außer-Haus-Verkauf Gastronomie
Restaurants und Gaststätten dürfen weiterhin nur im Abhol- und Lieferservice arbeiten. Nach der neuen Landesverordnung dürfen ab 20. April auch Eisdielen und Cafés Außer-Haus-Verkauf anbieten.

Öffnung Stadtbücherei und Archiv
Bibliotheken und Archive können nach der neuen Landesverordnung ab 20. April wieder öffnen. Aber auch sie sind an strenge Auflagen gebunden. Für die Stadtbücherei prüft die Verwaltung, ob und mit welchem Aufwand diese Auflagen erfüllt werden können. Der Gesundheitsschutz der Besucher und der Mitarbeiter steht dabei im Mittelpunkt. Die Entscheidung über Wiederaufnahme des Besuchsbetriebs in der Bücherei wird im Laufe der nächsten Woche fallen. Der Archivverbund Main-Tauber in Bronnbach wird der einheitlichen Linie aller Staatsarchive im Land folgen und frühestens am 4. Mai wieder öffnen.

Notallfallbetreuung für Kita und Schule
Kindergärten bleiben weiterhin geschlossen, der Schulbetrieb startet am 4. Mai zunächst nur mit den Abschlussklassen. Das bedeutet, dass die Mitte März eingerichtete Notfallbetreuung über den bislang genannten Zeitraum 19. April hinaus im bisherigen Umfang fortgeführt wird. Die Eltern erhalten diese Information über die Kindergärten und Schulen. Am Montag soll, dafür will man in Wertheim Sorge tragen, kein Kind vor verschlossener Kita- oder Schultür stehen. Die Notfallbetreuung steht bislang Kindern von Eltern offen, die in so genannten systemkritischen Bereichen arbeiten. Das Land hat zwar eine Ausweitung auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen angekündigt, die Konkretisierung steht aber aus. Der Lenkungsstab hofft, dass das Land in den nächsten Tagen Klarheit schafft.

Informationen zur neuen Landesverordnung und die Richtlinien für den Einzelhandel stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.

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