NECKAR-ODENWALD-KREIS (RED). Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am 3. April die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark Altheim III) in Walldürn, Gemarkung Altheim, genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die Windenergie S&H GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hatte.
Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Genehmigung mit ihrer Begründung können der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis unter der Rubrik Landratsamt/Kreisrecht/Bekanntmachung/Windpark Altheim III oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de entnommen werden.
Eine Ausfertigung der Genehmigung und ihrer Begründung liegt zudem in der Zeit von Freitag, 5. April, bis einschließlich Freitag, 19. April, beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach Gebäude 8, Information/ Empfang zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus:
Montag bis Freitag, vormittags von 8. bis 12 Uhr,
Montag bis Mittwoch, nachmittags von 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, nachmittags von 14 bis 17 Uhr.