Online-Informationsveranstaltungen für Landwirte

 Voraussichtlich ab Dienstag, 9. März, können die Landwirte den diesjährigen Gemeinsamen Antrag im Flächeninformations- und Onlineantragssystem FIONA bearbeiten und abschließen. Hierauf macht das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreises aufmerksam.

Die Größe der vom Antragsteller bewirtschafteten Flächen („Nutzfläche“) wird dabei über die anzufertigenden Antragsgeometrien im Geoinformationssystem ermittelt. Dies gilt für alle Flächen, auch für solche, die in einem anderen Bundesland liegen; denn seit dem Jahr 2018 können diese auch länderübergreifend grafisch beantragt werden. Im Main-Tauber-Kreis werden durch die Lage an der Grenze zu Bayern häufiger auch bayerische Flächen bewirtschaftet. Um die Bearbeitung des Antrags zu erleichtern, sind in FIONA wieder Vorschlagsgeometrien hinterlegt, zum Beispiel die bewirtschaftete Fläche des Vorjahres oder das Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle.

Zur Antragstellung 2021 fordert FIONA eine PIN mit einer höheren Sicherheitsstufe. Die PIN kann nur im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) geändert werden. Wenn die PIN zu ändern ist, macht FIONA darauf aufmerksam und leitet über einen Link zu Website www.hi-tier.de weiter. Erstmals wird der „FIONA-Antrag“ in diesem Jahr rein elektronisch eingereicht. Deshalb entfallen sowohl die Unterschrift wie auch die Abgabe des komprimierten Papierantrags beim Landwirtschaftsamt. Nach der elektronischen Einreichung erhält der Nutzer eine elektronische Eingangsbestätigung, die zudem in der Dokumentenablage in FIONA hinterlegt wird. Weitere erforderliche Nachweise oder Unterlagen (z. B. für FAKT) müssen allerdings, wie bisher, fristgerecht und in Papierform dem Landwirtschaftsamt zugeleitet werden.

Das Landwirtschaftsamt empfiehlt, sich frühzeitig mit der Arbeit in FIONA vertraut zu machen. Denn insbesondere zum Schluss der Antragsannahme im Mai können bei starker Inanspruchnahme die Programmstabilität oder die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Landwirtschaftsamts beeinträchtigt sein.

Die Bearbeitung des Gemeinsamen Antrags erfolgt über das Flächeninformations- und Online-Antrag-System FIONA. Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Johanna Fessner

In mehreren Informationsveranstaltungen erläutert das Landwirtschaftsamt die Verfahren des Gemeinsamen Antrags und die Besonderheiten. Diese Veranstaltungen finden dieses Jahr ausschließlich online statt und zwar am Mittwoch, 3. März, am Donnerstag, 4. März sowie am Mittwoch, 10. März, jeweils ab 19.30 Uhr. Da die Teilnehmeranzahl aus technischen Gründen begrenzt ist, bedarf es einer vorherigen Registrierung. Empfänger des E-Mail-Verteilers „Informationen der Verwaltungsgruppe“ haben die Registrierungsdaten unaufgefordert per Infomail erhalten. Alle anderen Interessenten senden eine E-Mail mit dem Betreff „Infoveranstaltung GA“ an LWA-Veranstaltung@Main-Tauber-Kreis.de und erhalten dann die Registrierungsdaten zugesandt. Damit besteht die Möglichkeit, sich an einem der genannten Termine zu registrieren; anschließend sendet das Landwirtschaftsamt den Zugangslink für die Veranstaltung zu. Die Registrierung sollte deshalb zeitnah durchgeführt werden.

Das Landwirtschaftsamt teilt in Kürze jedem Antragsteller schriftlich weitere Informationen mit. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf sicherzustellen, wird gebeten, bei offenen Fragen im Rahmen der Antragstellung die Servicenummer des Landwirtschaftsamtes 07931/4827-6307 anzurufen; von dort erfolgt die Weiterleitung an die Sachbearbeitenden.

In jedem Fall müssen der elektronische Antrag sowie erforderliche schriftliche Nachweise bis spätestens Montag, 17. Mai 2021, beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein. lra

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