Gemeindewahlausschuss beschließt über Zulassung der Wahlvorschläge

Tauberbischofsheim. Der Gemeindewahlausschuss trifft sich am Dienstag, 13. Dezember, um 14.30 Uhr, um über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden. Bis zum 8. Dezember, um 18Uhr, können die Wahlvorschläge bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisterin Anette Schmidt, von den Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Die öffentliche Sitzung findet im Sitzungszimmer „Klosterhof“ statt. Der Gemeindewahlausschuss, der bereits im September durch den Gemeinderat gebildet wurde, leitet als unabhängiges Wahlorgan die Gemeindewahlen und stellt das Wahlergebnis in der Gemeinde fest.

Gegenstand der ersten Sitzung, zu der die interessierte Öffentlichkeit herzlich eingeladen ist, sind die folgenden Punkte:

  • Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Neuwahl des Gemeinderats am 5. Februar 2023 und Beschlussfassung über deren Zulassung gemäß § 18 Kommunalwahlordnung (KomWO)
  • Billigung des Verfahrens zum Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung zur Zählung der Stimmen gemäß § 37 Abs. 8 KomWO
  • Beschlussfassung über die Regelungen zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses gemäß § 36 Abs. 1 KomWO