Für Wasserbau und Hochwasserschutz

Main-Tauber-Kreis. Umweltschonende Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz oder Regenwasser-Rückhaltung: Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) unterstützt die baden-württembergischen Kommunen mit insgesamt 138 Millionen Euro bei Projekten zu Wasserwirtschaft und Altlasten-Beseitigung. Auch der Main-Tauber-Kreis profitiert davon: 3,5 Millionen Euro fließen für den Bau eines Regenrückhaltebeckens nach Königheim, erklärt der Betreuungsabgeordnete der Grünen für den Main-Tauber-Kreis, MdL Hermino Katzenstein. „Diese Investition ist eine finanzielle Herausforderung für die Gemeinde Königheim, jedoch ein elementarer Beitrag zum Hochwasserschutz. Sie macht Königheim zukunftsfest für die nächsten Jahre. Ich freue mich, dass die Landesregierung ihren Teil dazu beiträgt und das Projekt ins Rollen kommt.“

Der Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber, die Städte Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim bekommen zusammen weitere 575.100 Euro für die Wasserversorgung und die Stadt Külsheim erhält 102.000 Euro, um die Durchgängigkeit des Amorsbachs herzustellen. Insgesamt fließen 4,2 Millionen Euro in den Main-Tauber-Kreis. „Die Zeit drängt. Denn wir wissen: Jedes dieser Projekte ist wichtig für die Gesamtsituation.“ Die Zuschüsse der Landesregierung aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds ermöglichen es den Kommunen, ihre Wasserversorgung zu erneuern, den Schutz vor Hochwasser zu verbessern oder die Qualität der Flüsse, Seen und des Bodens in Baden-Württemberg dauerhaft zu steigern.

Den größten Betrag stellt das Land den Städten und Gemeinden dieses Jahr mit 62 Millionen für die Abwasserbeseitigung zur Verfügung. Mit 15 Millionen Euro unterstützt das Umweltministerium die Verbesserung der Wasserversorgung. Für Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Gewässerqualität nimmt die Landesregierung 43 Millionen Euro in die Hand und gibt 18 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Altlasten aus.

Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2018“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, jedoch noch nicht bewilligte Vorhaben. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

 

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