Fristen bei der Briefwahl unbedingt beachten

Am 14. März ist Landtagswahl. Das Interesse an einer Wahl per Brief ist sehr groß. Über 3.200 Anträge sind bereits eingegangen – davon sind gut ein Drittel online gestellt worden. Die Zahl der Briefwähler von 2016 – die bei ca. 1.500 lag – wurde bereits in der zweiten Woche pulverisiert.

Briefwahlanträge und Briefwahlunterlagen zum Versand (Bild: Stadtverwaltung Tauberbischofsheim)

Bis Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen nun noch regulär beim Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim schriftlich mittels Wahlbenachrichtigung, per Fax (09341/803-711) beantragt werden. Die Beantragung über das Internet (www.tauberbischofsheim.de, Infobox „Wahl 2021“ auf der Startseite) ist nur bis Donnerstag, 11. März, freigeschaltet. Bei kurzfristiger Beantragung sollten die Unterlagen auf jeden Fall persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, dort direkt zu wählen und den Wahlbrief in eine dafür vorgesehene Wahlurne zu werfen. Das Bürgerbüro ist deshalb am Freitag bis 18 Uhr geöffnet.

Es ist unbedingt notwendig, dass alle ausgefüllten Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, spätestens 18 Uhr bei der Stadt Tauberbischofsheim eingehen. Beim Versand der Wahlbriefe per Post sollten diese daher bis spätestens Donnerstag, 11. März aufgegeben werden. Später sollte der Wahlbrief direkt bei der Stadt Tauberbischofsheim, Marktplatz 8, eingeworfen oder abgegeben werden.

Am Wahlwochenende ist die Beantragung nur noch in Ausnahmefällen möglich:

Falls ein Wähler seine Wahlunterlagen nicht erhalten hat, kann er am Samstag, zwischen 11 und 12 Uhr die Rufbereitschaft im Bürgerbüro (09341/803-11) nutzen.

Am Wahlsonntag stellt – wie bei den vergangenen Wahlen üblich – bei einer kurzfristigen Erkrankung eines Wahlberechtigten das Wahllokal des Wahlbezirks 001-01 in der Kaufmännischen Schule, Dr.-Ulrich-Straße 1, Saal 1 bis 15 Uhr den betreffenden Wahlschein mit Briefwahlunterlagen aus.

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