Fördermöglichkeiten für Bad Mergentheim und seine Teilorte

Bad Mergentheim.  Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, gilt als das wichtigste Strukturprogramm des Landes Baden-Württemberg. Jetzt wurden die Fördermittel für 2022 ausgeschrieben und die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Mergentheim zeigt auf, wie Projekte vor Ort profitieren können. Im laufenden Jahr konnten in den Bad Mergentheimer Stadtteilen 13 Projekte von dem Programm profitieren und eine Fördersumme von zusammen über 350.000 Euro wurde bewilligt. Gefördert werden solche Vorhaben, die einen lebendigen Ortskern erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung sichern oder zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Programmes ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen und nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ den Ortskern zu stärken und zu erhalten. Für eine Förderung bewerben können sich neben den Kommunen daher auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen.

Auch in  Bad Mergentheim und seinen Stadtteilen gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung viele Gebäude und Anwesen, die für eine ELR-Förderung in Betracht kommen.  Das Programm umfasst dabei drei verschiedene Förderschwerpunkte: Grundversorgung, Wohnen/ Innenentwicklung und Arbeiten.

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/ Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

Besonders weist die Stadt darauf hin, dass es einen „CO2-Speicherzuschlag“ gibt. Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe – wie zum Beispiel Holz – im Tragwerk einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Wer sich für das ELR-Programm interessiert, erhält bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Mergentheim dazu eine Beratung. Die Kommune ist es auch, die den entsprechenden Antrag beim Land einreichen muss. Der für Förderprogramme zuständige Ansprechpartner im Bad Mergentheimer Rathaus ist Giorgio Ebert, Telefon 07931/ 57-8006, E-Mail: giorgio.ebert@bad-mergentheim.de. Die Unterlagen müssen bis spätestens Freitag, 10. September 2021 bei der Wirtschaftsförderung vorliegen.

Einen wichtigen Punkt betont die Wirtschaftsförderung aber schon jetzt:  Wer ELR-Mittel abrufen möchte, der muss unbedingt mit Start seines Projektes so lange warten, bis der Bescheid vorliegt. Weitere Informationen sind auf www.bad-mergentheim.de abrufbar.

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