Darum lohnt sich der Umstieg auf ein E-Auto

Elektroautos liegen voll im Trend. Alleine im Jahr 2020 wurden rund 200.000 Neuzulassungen von reinen Elektroautos registriert. Werden die Plug-in-Hybride hinzugezählt, handelt es sich um rund 400.000 elektrisch angetriebene Autos. Hält dieser Trend im Jahr 2021 weiter an, prognostizieren Experten einen E-Auto-Anteil an den Gesamtzulassungen von mindestens 20 Prozent. Diese Entwicklung soll zum einen von der technischen Weiterentwicklung und zum anderen vom verlängerten Förderprogramm forciert werden.

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Elektromobilität durch Fortschritt und Förderung immer attraktiver

Elektromobilität ist zweifelsohne eine der wichtigsten Mobilitätslösungen für die Zukunft. Neben dem positiven Umweltaspekt bietet die Elektromobilität aber auch für die Halter einen klaren Vorteil: Die Kosten für Kraftstoff, Inspektionen und Reparaturen sind deutlich geringer als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Und nicht nur das.

Da gleichzeitig die Akkulaufzeit immer weiter steigt, erhöht sich die Attraktivität noch einmal deutlich. Bereits jetzt erzielen einige Modelle Reichweiten von mehr als 600 Kilometern. Teslas Modelle S Performance und S Maximum Range bringen es beispielsweise mit einer Akkuladung auf Reichweiten von knapp 640 und rund 650 Kilometern. Der Hyundai Nexo fährt mit einer Akkuladung sogar bis zu 666 Kilometer. Topseller im Jahr 2020 waren allerdings der Renault Zoe, der e-Golf sowie Teslas Model 3.

 

Die Vorteile des Elektroautos auf einen Blick:

  • Nahezu geräuschloses Fahren
  • Keine Emissionen bzw. saubere Luft
  • Geringe Betriebskosten
  • Fahrspaß
  • Förderprogramme

Die Nachteile des Elektroautos auf einen Blick:

  • (Noch) begrenzte Reichweite
  • Höhere Anschaffungskosten (kann durch die staatliche Prämie kompensiert werden)
  • Oftmals (noch) lange Ladezeiten
  • Keine flächendeckenden Ladestationen

 

Die Förderungsmöglichkeiten von Elektroautos und Plug-in-Hybriden

Um die Kosten für den Umstieg einzudämmen und die Verbreitung zu fördern, zahlen Hersteller und Staat Subventionen. Der Bundesanteil am Umweltbonus wurde aufgrund der Corona-Krise in Form der so bezeichneten Innovationsprämie verdoppelt. Demnach erhalten Plug-in-Hybride Zuschüsse von bis zu 6.750 Euro, für reine E-Autos gibt es 9.000 Euro.

Erstere werden allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. So müssen die Fahrzeuge bis Ende 2021 eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern, ab 2022 von 60 Kilometern und ab dem Jahr 2025 von mindestens 80 Kilometern aufweisen. Die Zuschüsse werden immer ausgezahlt, wenn ein Plug-in-Hybrid – unabhängig von der Mindestreichweite) maximal 50 Gramm Kohlenstoffdioxid (CO2) aufweist.

Für Zulassungen nach dem 3.6.2020 wird der Bundesanteil am Umweltbonus als Innovationsprämie verdoppelt. Diese besondere Prämie sollte ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 laufen. Am 17. November 2020 wurde dann allerdings beschlossen, dass die Innovationsprämie bis Ende des Jahres 2025 verlängert wird. Die offizielle Änderung der Richtlinie steht zwar noch aus, wird aber zeitnah realisiert. Der Anteil der Hersteller bleibt dabei gleich.

 

So sieht die aktuelle Förderung aus

Bei einem Plug-in-Hybrid mit einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro liegt der verdoppelte Bundesanteil bei 4.500 Euro. Zuzüglich des Herstellers Anteils von 2.250 Euro beträgt die Förderung also insgesamt 6.750 Euro. Während es bei einem Plug-in-Hybrid mit einem Kaufpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro (Basismodell) vom Staat 3.750 Euro und vom Hersteller 1.875 Euro gibt. Die Förderung beläuft sich hier also auf 5.625 Euro.

Anders sieht es bei einem reinen Elektroauto aus: bei PKWs, die bis zu 40.000 Euro kosten, zahlt der Staat eine Prämie von 6.000 Euro. Der Hersteller Anteil beträgt 3.000 Euro; somit beläuft sich die Förderung also insgesamt auf 9.000 Euro. Während es für ein Elektroauto mit einem Preis von über 40.000 bis zu 65.000 Euro (Basismodell) vom Staat 5.000 Euro und von den Herstellern 2.500 Euro gibt. Damit beläuft sich die Förderung auf insgesamt 7.500 Euro. (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; kurz: BAFA)

 

Auch gebrauchte E-Autos und Plug-in-Hybride werden bezuschusst

Die Förderung ist nicht alleine auf Neufahrzeuge begrenzt. Auch das Leasing und der Verkauf gebrauchter Plug-in-Hybride und gebrauchter E-Autos wird vom Staat gefördert. Die Förderhöhe entspricht dabei dem jeweiligen Basismodell der BAFA-Tabelle. Um die Förderung zu erhalten, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  •  Die Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
  •  Für eine zweite Zulassung nach dem 3. Juni 2020 erhalten die Fahrzeuge die Innovationsprämie, also den doppelten Bundesanteil.
  •  Zudem darf die Erstzulassung nicht länger als zwölf Monate anhalten. Außerdem ist ein Tachostand von maximal 15.000 Kilometern im Rahmen der Erstzulassung erlaubt.
  •  Im Zuge der Erstzulassung darf noch kein Förderantrag gestellt worden sein.

 

Diese zusätzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Angesetzt als Berechnungsgrundlage werden 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neufahrzeuges abzüglich des Bruttoherstelleranteils. Etwaige Sonderausstattungen sind hierbei inklusive, während Preisnachlässe nicht berücksichtigt werden. Der letztendliche Kaufpreis darf diesen Schwellenwert nicht überschreiten.

Außerdem muss der Käufer eine Neufahrzeugrechnung und eine Erklärung über die Einhaltung der maximalen Laufleistung von 15.000 Kilometern zum Zeitpunkt der Transaktion vorweisen. Die Erklärung muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen respektive einer amtlich anerkannten Prüforganisation bestätigt werden. Alternativ reicht allerdings auch ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (in Kurzform: DAT)