Bürgerliches Engagement wird zukünftig durch Projektfonds gefördert

Dinkelsbühl (pm/ak). Ab 2020 bietet die Stadt Dinkelsbühl mit einem öffentlich-privaten Projektfonds erstmalig die Möglichkeit, Vorschläge oder konkrete Maßnahmen einzubringen, die die Attraktivität der Altstadt Dinkelsbühl erhöhen.

Jeder kann in den Fond einzahlen… Foto: pixabay.com

Für das Jahr 2020 stellt der Fonds bis zu 110.000 Euro bereit. 55.000 Euro hiervon stammen aus der öffentlichen Hand (60 Prozent aus der Städtebauförderung, 40 Prozent von der Stadt Dinkelsbühl). Der Fonds finanziert sich zu gleichen Teilen aus privaten und öffentlichen Geldern. Jeder private Euro, der in den Fonds einbezahlt wird, wird von öffentlicher Seite verdoppelt. Um die Fördersumme in voller Höhe abrufen zu können, braucht es 55.000 Euro an privaten Mitteln. Es besteht auch die Möglichkeit in den Fonds einzuzahlen, ohne ein konkretes Projekt vorzugeben. Durch diese Einzahlungen könnten in Zukunft auch Ideen gefördert werden, bei denen die privaten Mittel vom Antragssteller nicht aufgebracht werden konnten, der Vorschlag aber umsetzungswürdig ist.

Ziel ist es, Eigeninitiative und Standortverantwortung der privaten Akteure – einzelner Bürger, Interessengemeinschaften, Vereine,… – zu fördern und gemeinsam Projekte zu verwirklichen, die eine nachhaltige Verbesserung für das „Sanierungsgebiet Altstadt“ (entspricht Altstadt zuzüglich Umgriff, wie Wörnitzvorstadt, Schwedenwiese, etc.) mit sich bringen und das Image der Stadt stärken. Weitere Kriterien sind, dass der Vorschlag nicht nur einem Einzelnen zugutekommen darf, dass noch keine andere Förderung bewilligt worden ist und das Projekt noch nicht begonnen wurde. Das Steuerungsgremium besteht aus Mitgliedern der Politik, Stadtverwaltung, Citymarketing, Bürgerschaft, Handel und Gewerbe und berät über die Ideen.

Der Antrag auf Förderung und die Richtlinien können auf www.dinkelsbuehl.de heruntergeladen und im Rathaus abgegeben werden. Bei Fragen steht Simone Lechler (Tel. 09851/902-244) zur Verfügung. Über Anträge, welche bis 31. Januar eingegangen sind, wird in der nächsten Sitzung des Gremiums am 27. Februar beraten. Über Anträge, die danach eingereicht werden, wird in der Regel in drei-monatigen Abständen entschieden.

 

 

 

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