Der 700. Bescheid im Landarzt-Förderprogramm wurde übergeben

Bad Windsheim (pm/ak). Dr. Albrecht Kirchner-Zeitz, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie lässt sich am 1. Oktober in Bad Windsheim nieder. Im Rahmen des Landarzt-Förderprogramms hat er den 700. Förderbescheid von Staatsministerin Melanie Huml im Gesundheitsministerium in Nürnberg erhalten.

Staatsministerin Melanie Huml übergibt den 700. Förderbescheid an Dr. Albrecht Kirchner-Zeitz, gemeinsam mit dem Stimmkreisabgeordneten Hans Herold (hinten rechts) und Bürgermeister Jürgen Heckel (hinten links). Foto: Foto StMGP

„Es freut mich sehr, dass sich Herr Dr. Kirchner-Zeitz zu einer Niederlassung in Bad Windsheim entschlossen hat und dass durch dieses Förderprogramm erfolgreich Anreize geschaffen werden, Haus- und Fachärzte in den ländlichen Raum zu holen“, so der Stimm-kreisabgeordnete Hans Herold, der auch als stellvertretender Landrat und gemeinsam mit Bad Windsheims Bürgermeister Jürgen Heckel an der feierlichen Übergabe teilnahm. „Dies bedeutet eine weitere Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim“, so der Abgeordnete. Doch gerade auch für den Gesundheitsstandort Bad Windsheim sei es eine wichtige Ergänzung, sind sich Herold und Heckel einig. „Die Stadt Bad Windsheim und der Stadtrat freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Es ist ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Gesundheitsstandortes Bad Windsheim als einziges Heilbad Mittelfrankens“, so Bürgermeister Heckel.

Förderprogramm soll Ärzte in den ländlichen Raum locken

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in ganz Bayern ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) zuständig, die dazu eigene Mittel einsetzt. Unabhängig davon hat das Bayerische Gesundheitsministerium ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, um Medizinerinnen und Mediziner für den ländlichen Raum zu gewinnen. Gefördert wird damit unter anderem die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu 60.000 Euro, Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sich Ärztinnen und Ärzte in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen, die nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.

Insgesamt wurden bislang mehr als 53 Millionen Euro für die Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Bayerns zur Verfügung gestellt.

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