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April 2018

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) schreibt auch für den Weinbau vor, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt und dieser Analysewert dann in der Düngebedarfsberechnung berücksichtigt wird. Die Stickstoffdüngung muss laut SchALVO innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse durchgeführt werden. Ansonsten ist eine erneute Probenahme nötig.

In Problemgebieten sind von Rebschlägen, die größer als fünf Ar sind, mindestens 15 Prozent zu beproben, bei Junganlagen bis zum zweiten Standjahr 30 Prozent dieser Schläge. Sind nur Rebschläge kleiner als fünf Ar vorhanden, müssen mindestens zwei Schläge beprobt werden. In Sanierungsgebieten sind bei Schlägen kleiner als fünf Ar die Hälfte aller Schläge mit gleichen Standortbedingungen zu beproben, Schläge größer als fünf Ar ausnahmslos.

Unabhängig von der SchALVO verlangt die Düngeverordnung, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen die im Boden verfügbaren Stickstoffvorräte zu ermitteln sind und zusätzlich eine Düngebedarfsberechnung durchzuführen ist. Mit den Untersuchungsattesten des Nitratinformationsdienstes (NID) können beide Forderungen erfüllt werden.

Wie bei allen Bodenproben für den Nitratinformationsdienst müssen die Proben nach dem Ziehen sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Bei unterbrochener Kühlkette kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse werden unbrauchbar. Das beauftragte Labor schickt jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu.

Das Landwirtschaftsamt unterstützt den NID im Weinbau auch in diesem Jahr durch die Betreuung der beiden bekannten Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden Gerätschaften für die Probenahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen.

Die Sammelstellen sind für die Annahme der Bodenproben aus Rebland in Tauberbischofsheim und in Bad Mergentheim von Donnerstag, 12. April, bis Dienstag, 17. April, jeweils von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bodenproben können ausschließlich zu diesen Zeiten angenommen werden.

Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Der Nitratinformationsdienst in Baden-Württemberg wurde daher neu aufgestellt. Ab sofort ist die Teilnahme auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ unter www.duengung-bw.de möglich. Alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter dieser Adresse zu finden. Zusammen mit den Proben ist auch beim Online-Verfahren immer ein Erhebungsformular abzugeben, um die Zuordnung im Labor zu erleichtern.

Alte Formulare aus den Vorjahren dürfen 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Neue Erhebungsformulare für 2018 sind an den Sammelstellen oder direkt beim Landwirtschaftsamt in Bad Mergentheim erhältlich. Dort werden auch die passenden Klebeetiketten mit Barcodes zur Kennzeichnung der Proben separat ausgehändigt. Alternativ können die ausgedruckten Online-Formulare verwendet werden. In beiden Fällen sind sowohl die Erhebungsformulare als auch die Styroporkisten mit den Barcodeetiketten zu versehen.

Zusätzlich können an den Sammelstellen auch Wirtschaftsdüngerproben und Grunduntersuchungsproben abgegeben werden. Mitte Mai steht noch die Probeannahme im Maisanbau an. Hierfür werden die Öffnungszeiten der Annahmestellen zeitnah bekanntgegeben. Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Bad Mergentheim, Telefon 07931/4827-6328, -6316 oder -6324.

 

Main-Tauber-Kreis. Das bisher als Problemgebiet ausgewiesene Wasserschutzgebiet „Oberstetten Kühbergquelle“ (128-110) wurde mit Wirkung vom 1.Januar 2018 aufgrund der gestiegenen Nitratwerte im Grundwasser zum Sanierungsgebiet hochgestuft.

Für Sanierungsgebiete gelten zusätzliche Bestimmungen, insbesondere für das Einarbeiten von Begrünungspflanzen. Für die zusätzlichen Auflagen wird in Sanierungsgebieten ein zusätzlicher flächenbezogener Sonderausgleich gewährt.

Weitere Auskünfte zur Einstufung der Wasserschutzgebiete, zur Änderung der Bewirtschaftungsauflagen und den Ausgleichsleistungen erteilt das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis telefonisch unter den Telefonnummern 07931/4827 -6314, -6328, -6322.