Schnell aus der Welt

Verkehrssünder können im Neckar-Odenwald-Kreis Bußgelder auch online bezahlen – Bezahlfunktion seit vergangener Woche aktiv

 

Neckar-Odenwald-Kreis. Wer wegen zu schnellen Fahrens im Landkreis geblitzt wird, der ärgert sich. Denn Betroffene müssen nicht nur ein Bußgeld zahlen, sondern zuvor schriftlich per Briefpost unter anderem bestätigen, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest letzteres lässt sich bei Verstößen, die vom Landratsamt festgestellt wurden, inzwischen deutlich schneller erledigen. Möglich ist dies durch einen Online-Zugang unter www.neckar-odenwald-kreis.de/owi. Dort können sich Verkehrssünder über eine individuelle Kennung, die im Schreiben der Bußgeldstelle mitgeteilt wird, einloggen. Um einen direkten Aufruf zu ermöglichen, ist zudem ein so genannter QR-Code aufgedruckt, der mit dem Smartphone gescannt werden kann.

Einzusehen ist über den Zugang nicht nur das Beweisfoto, sondern man kann dort die Stellungnahme zu Person und Tatvorwurf abgeben. Seit vergangener Woche stehen nun zudem verschiedene Zahlmethoden zur Auswahl, um das Verwarn- und Anhörungsverfahren gleich zu beenden. Anschließend wird für die transparente Dokumentation ein Bestätigungsdokument verschickt.

„Die Online-Anhörung ist nur eines von vielen Beispielen, wie das Landratsamt Online-Dienste Schritt für Schritt anbietet, nämlich dort wo es Sinn macht, sie rechtlich sicher sind und es einen notwendigen Vorgang für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert“, sagt der Erste Landesbeamte Dr. Björn-Christian Kleih: „Am liebsten ist es uns natürlich, wenn wir erst gar keine Post an Sie versenden müssen. Aber wenn es doch einmal geschehen ist, ist es so immerhin in wenigen Minuten aus der Welt zu schaffen. Und unsere ersten Erfahrungen mit der Online-Bezahlfunktion zeigen, dass diese gut funktioniert.“

Angeboten wird der Service in Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch sowie Spanisch und erleichtert damit auch fremdsprachigen Betroffenen die Antwort an die Kreisverwaltung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bleibt der Zugang nur so lange bestehen, wie das Verfahren aktiv ist. Die Datenübertragung an die Bußgeldstelle erfolgt verschlüsselt. Bewährt hat sich das Verfahren schon bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes, einigen kreisfreien Städten und anderen Landratsämtern. 

Schnell aus der Welt schaffen können Bürgerinnen und Bürger Bußgelder wegen zu schnellen Fahrens über einen Online-Service des Landratsamtes.
Screenshot: Landratsamt, abrufbar unter www.neckar-odenwald-kreis.de/owi

 

 

 

 

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