Vermeintlich rechtswidriger Gemeinderatsbeschluss

Erneute Abstimmung war deshalb notwendig

SCHNELLDORF. Trotz einer mehrheitlichen Ablehnung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses für ein geplantes Sondergebiet „Photovoltaik Eichenrain“ in der Septembersitzung des Schnelldorfer Gemeinderates stand dieser Tagesordnungspunkt jetzt erneut zur Debatte. Der damalige Beschluss war nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Ansbacher Landratsamtes zwar nicht rechtswidrig, aber grenzwertig, wie es jetzt hieß.

Es lagen im September keine sachlichen Gründe vor, das Verfahren zum damaligen Zeitpunkt abzulehnen, so zweiter Bürgermeister Klaus Kleinert, der die Zusammenkunft jetzt leitete. Die zu diesem Vorhaben zahlreich eingegangenen Stellungnahmen von Anliegern waren schon in der Augustsitzung behandelt worden. Eine Bauanfrage des künftigen Betreibers war bereits am 16. März dieses Jahres eingegangen.

Beim ersten negativen Beschluss war eine vermeintliche Rechtswidrigkeit damit einhergegangen, dass der Gemeinderat nicht „willkürlich ohne Begründung“ entscheiden könne, so Kleinert. Das Landratsamt habe darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat basierend auf dem Grundsatz des pflichtgemäßen Ermessens und aus Gründen der Transparenz erkennen lassen sollte, welche sachlichen Erwägungen diesen bewogen haben, die Flächennutzungsplanänderung abzulehnen.

Seit Monaten bekunden die Anwohner in Oberampfrach ihren Unmut gegen eine geplante Photovoltaikanlage. 

Foto: Meyer

Aufgrund einer fehlenden Aussprache sei dies nachweislich missachtet worden. Aus diesem Grund billigte das Gremium jetzt den Entwurf für eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schnelldorf und beschloss die erneute öffentliche Auslegung einschließlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit zehn zu vier Stimmen.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung durchgeführt. Den Bürgern werde dadurch erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme gebeten, wie es hieß. Im Anschluss könnte das Vorhaben dann nach der zweiten Auslegung rechtskonform erneut abgelehnt werden, so Kleinert weiter. Schon in der Bürgerfragestunde war dieses Thema in den Mittelpunkt gerückt worden.

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