Unterstützung für allein erziehende Mütter und Väter

Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen wurde zum 1. Juli ausgeweitet

 

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für viele allein erziehende Eltern und ihre Kinder. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können Mütter und Väter, die alleine für ein Kind zu sorgen haben, beim Jugendamt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Seit 1. Juli wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

 

Für Kinder unter zwölf Jahren bleibt das Einkommen des allein erziehenden Elternteils unerheblich. Bei älteren Kindern ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der allein erziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.

 

So soll gewährleistet werden, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II-Leistungen im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

 

Die Unterhaltsvorschussleistungen sichern nicht nur die finanzielle Situation der allein erziehenden Familien ab. Vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Unterhaltspflichtigen fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

 

Ist der unterhaltspflichtige Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig und deshalb zur Unterhaltszahlung verpflichtet, leistet aber dennoch nicht, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

 

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

 

Der Unterhaltsvorschuss beträgt somit für Kinder von bis zu fünf Jahren 150 Euro monatlich, für Kinder von sechs Jahren bis elf Jahren 201 Euro monatlich und für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren 268 Euro monatlich.

 

Allein erziehende Mütter und Väter erhalten weitere Informationen und eine persönliche Beratung zu diesem Thema beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Jugendamt, Telefon 09341/82-5467 oder 82-5489, E-Mail: jugendamt@main-tauber-kreis.de.

 

Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen zum 1. Juli ausgeweitet. Das Jugendamt berät allein erziehende Mütter und Väter zu den Neuregelungen. Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis / Frank Mittnacht

 

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